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Pressemitteilung

Herausgeber: enervis energy advisors GmbH

Übergangsregelung für Onshore-Wind im EEG 2017: strategische Entscheidung unter Zeitdruck

• Festvergütung nach altem EEG oder Teilnahme an Ausschreibungen? Übergangsregelung zum EEG 2017 erfordert verbindliche Entscheidung von Projektentwicklern bis Ende Februar
• enervis bietet kostenfreie Informationsveranstaltung zu Onshore-Windausschreibungen im EEG 2017 auf der E-world in Essen am 8.2.2017 von 14:30 bis 17:00 Uhr

Berlin (iwr-pressedienst) - Für alle neu genehmigten Windenergieanlagen (WEA) mit mehr als 750kW Leistung ist ab dem Jahr 2017 die Teilnahme an Ausschreibungen verpflichtend, um eine EEG-Vergütung zu erhalten. Für noch in 2016 genehmigte Projekte gibt es jedoch eine Übergangsregelung, die unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung noch nach altem EEG 2014 ermöglicht und somit keine Ausschreibungsteilnahme erfordert. Durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Bundesnetzagentur bis zum 28.02.2017 können solche Anlagen jedoch optional auf den gesetzlich bestimmten Anspruch auf Zahlung nach EEG 2014 verzichten und somit freiwillig an einer Ausschreibung teilnehmen.

Warum kann die Entscheidung für eine Ausschreibungsteilnahme auch für Projekte mit 2016er Genehmigung interessant sein? Zwei Punkte sind hier zu beachten: erstens die starke Degression der Fixvergütung im EEG 2014, die zu Abschlägen von bis zu 15% gegenüber dem aktuellen Niveau führt. Und zweitens die Frage, wie viel Angebot der Ausschreibungsmenge von 800 bzw. 1.000 MW in den ersten Ausschreibungsrunden am 01.05., 01.08. und 01.11.2017 gegenüberstehen wird. Sollte hier eine knappe Angebotssituation eintreten, könnten in der Ausschreibung attraktivere Vergütungshöhen als in der Übergangsregelung nach altem EEG erzielt werden.

Rechtzeitig zu Ende Februar sollten daher alle potenziellen Ausschreibungsteilnehmer ihre eigenen Projekte und den Gesamtmarkt umfassend analysiert haben um daraus eine optimale Gebotsstrategie für ihre Windprojekte abzuleiten. Wie diese Herausforderung zu meistern ist, erfahren Sie am 08.02.2017 von 14:30 bis 17:00 Uhr im Rahmen einer kostenfreien Fachveranstaltung von enervis auf der e-world in Essen. Wir werden dort die Gebotspreisfindung für Projekte exemplarisch aufzeigen und werfen den Blick auf die Wettbewerbserwartungen für den Gesamtmarkt. Dazu stellen wir das enervis-Auktionsmodell vor.

Die Anmeldung zur enervis-Veranstaltung kann telefonisch sowie unter folgendem Link erfolgen:
http://www.enervis.de/images/stories/enervis/pdf/termine/170208_enervis_enerday_eworld.pdf


Hintergrundinformationen zu enervis:
enervis energy advisors GmbH ist eine Unternehmensberatung mit mehr als 15 Jahren Erfahrung in der Beratung von Strom- und Gasversorgern sowie Investoren und Betreibern von erneuerbaren und konventionellen Kraftwerken und Speichern. Unser Beratungsschwerpunkt sind modellgestützte Marktanalysen und energiewirtschaftliche Optimierungsfragen.
Für die Windbranche bietet enervis Leistungen im Bereich Projektbewertung und -prüfung, Due Diligence, Marktwertanalysen (Erlösgutachten und Marktwertatlas) sowie ein Auktionsmodell für die Ausschreibungen nach EEG 2017 an.
Zur Veröffentlichung frei gegebenes und verwendbares Bildmaterial schicken wir Ihnen gern zu.


Berlin, den 3. Februar 2017


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die enervis energy advisors GmbH wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung

Pressekontakte:

Dr. Nicolai Herrmann
E-Mail: nicolai.herrmann@enervis.de

Dipl. Ing. Eckhard Kuhnhenne
E-Mail: eckhard.kuhnhenne@enervis.de


enervis energy advisors GmbH
Schlesische Straße 29-30
10997 Berlin

Fon: +49 (0)30 695175-0
Fax: +49 (0)30 695175-20

Internet: http://www.enervis.de oder http://www.marktwertatlas.de



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