Pressemitteilung
Herausgeber: Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)
Windenergie: Was die neue NRW-Landesregierung plant
Düsseldorf / Münster (iwr-pressedienst)- Das Thema Windenergie war Gegenstand der dritten Koalitionsrunde zwischen CDU und FDP in Düsseldorf. Nach einem Bericht der Westfälischen Nachrichten (WN) plant die neue Landesregierung eine Änderung des Landschaftsgesetzes. Der Bau von jetzt "zwei nebeneinander stehenden Windkraftanlagen" soll bereits "als Eingriff in Natur und Landschaft" gewertet werden (IWR-Anmerkung: bisher galt dies bei mehr als zwei Anlagen). Für den Bau neuer Windkraftanlagen über 100 m soll die kommunale Planungshoheit außer Kraft gesetzt und jede Einzelanlage von der jeweiligen Bezirksregierung genehmigt werden. Die Kommunen sollen Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen festlegen dürfen. Frühere FDP-Pläne für einen Baustopp von Windkraftanlagen sind dagegen laut WN vom Tisch. Auf konkrete Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern wird man im Koalitionsvertrag verzichten. Die FDP hatte früher 1.500 m Abstand gefordert.
Des Weiteren plant die NRW-Landesregierung:
1. eine Bundesratsinitiative zur "Beendigung der Überförderung der Windenergie über das EEG"
2. eine Bundesratsinitiative, um die Privilegierung von Windkraftanlagen im Bundesbaugesetz außer Kraft zu setzen (IWR-Anmerkung: die Privilegierung von Windkraftanlagen im Bundes-Baugesetzbuch wurde von der damaligen CDU/FDP-Bundesregierung zum 01.01.1997 selbst beschlossen. Die Versagung der Privilegierung ist bereits jetzt durch entsprechende Darstellungen im Flächennutzungsplan der Gemeinden möglich.)
3. Änderung des NRW-Windenergie-Erlasses, um den Bau neuer Windkraftanlagen "möglichst restriktiv" zu steuern.
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Münster, den 03. Juni 2005
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