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Pressemitteilung

Herausgeber: Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)

Ad hoc-Meldung: Altes Stromeinspeisungsgesetz stellt keine Beihilfe dar

Lesen Sie nun eine Ad hoc-Meldung des Internationalen Wirtschaftsforums e Regenerative Energien (IWR), Münster!


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Generalanwalt Jacobs: Altes Stromeinspeisungsgesetz stellt keine Beihilfe dar

Münster (iwr-mailservice) - Generalanwalt F.G. Jacobs ist in seinem
Schlussantrag zur Rechtssache PreussenElektra/Schleswag AG der Ansicht,
dass das alte deutsche Stromeinspeisungsgesetz nicht den Anwendungsbereich
der gemeinschaftsrechtlichen Beihilferegeln fällt. Dies geht aus einer
Mitteilung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft hervor, die dem
IWR vorliegt. Möglicherweise aber ist das alte Gesetz mit dem Grundsatz des
freien Warenverkehrs unvereinbar. Der Antrag ist für den Gerichtshof nicht
bindend, zeigt aber gleichwohl die Richtung an.

Der Generalanwalt folgt in seinem Schlußantrag der ständigen Rechtsprechung
des Gerichtshofs, dass nur Vorteile, die unmittelbar oder mittelbar aus
staatlichen Mitteln gewährt werden, als staatliche Beihilfe im Sinne des
EG-Vertrages angesehen werden können (Hinweis: Staatliche Beihilfen
bedürfen der Genehmigung durch die EU). Dies sei beim alten
Stromeinspeisungsgesetz nicht der Fall, da die Vorteile aus privaten
Mitteln finanziert würden.

"Heute ist eine richtungsweisende Vorentscheidung gefallen, die bei
einer abschließenden Bestätigung durch den Europäischen Gerichtshof den
erneuerbaren Energien einen weiteren kräftigen Schub geben wird,"
sagte IWR-Leiter Dr. Norbert Allnoch.

Weitere Informationen im Laufe des Tages unter https://www.iwr.de



Münster, den 26.10.2000


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Im Internet recherchierbar unter http://www.iwrmailservice.de

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Achtung Redaktionen:
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Dr. Norbert Allnoch oder Frau Sabine
Kissing, Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR),
gerne zur Verfügung.
Robert-Koch-Str. 26-28
48149 Münster
Tel.: (02 51) 83-33 99 5
Fax: (02 51) 83-38 35 2
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Internet: https://www.iwr.de



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