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Pressemitteilung

Herausgeber: EE.SH / Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH

Auswirkungen neuer Schallprognosen - LAI-Hinweise zum Immissionsschutz von Windkraftanlagen können sich auf Planung auswirken

© EE.SH - Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH
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Husum (iwr-pressedienst) - „Viel Lärm um nichts?“ – So hatte Rechtsanwalt Markus Sawade (Ebert Rechtsanwaltsgesellschaft, Kiel), seinen Vortrag über die rechtliche Einordnung der neuen Hinweise der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) überschrieben. Zu einer Informationsveranstaltung über die neuen LAI-Hinweise hatte die Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (EE.SH) in die Räume des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Flintbek eingeladen. 40 Teilnehmer kamen und informierten sich, darunter einige Kommunalvertreter. Über die technischen Aspekte von Schallprognosen an Windkraftanlagen referierten Jörg Dedert und Axel Sachse von der Firma DNV GL (Kaiser-Wilhelm-Koog).

Inhalt der LAI-Hinweise ist die Empfehlung, ein neues Berechnungsverfahren (Interimsverfahren) zur Prognose der Lärmimmission einer Windkraftanlage heranzuziehen, weil die bisher gebräuchliche DIN ISO 9613-2 für über 100 Meter hohe Windkraftanlagen die Schallausbreitung nur ungenau vorhersagt. Eine Schallprognose ist Bestandteil jedes Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Rechtsanwalt Sawade stellte klar, dass nur wenige Bestandsanlagen von den LAI-Empfehlungen betroffen sind. Das BImSchG-Verfahren bleibe unverändert. Bisherige Gerichtsurteile bestätigten, dass eine bereits erteilte BImSchG-Genehmigung durch eine erneute Schallimmissionsprognose nicht zurückgezogen werden könne. Allerdings können die Auswirkungen beträchtlich sein, wenn es darum geht, in der Nachbarschaft eines bestehenden Windparks neue Windkraftanlagen zu planen, weil die „alten“ Turbinen nach dem Interimsverfahren in die Schallimmissionsprognose eingerechnet werden.

Außerdem können die neuen LAI-Hinweise nach Einschätzung von Sawade sehr wohl Auswirkungen auf die Bauleitplanung von Gemeinden haben, wenn sie ein Neubaugebiet in der Nähe eines bestehenden Windparks planen. Dies bestätigte der Anwalt auf Nachfrage einer Kommunalvertreterin. „Hier muss über die Kommunalaufsicht dringend eine Lösung auf Landesebene her“, so Sawade. Dies könne zum Beispiel im Zusammenhang mit der Regionalplanung und den neuen Abstandsregelungen geschehen.

Dedert und Sachse empfahlen, die Windkraftanlagen von vornherein so geräuscharm wie möglich zu konzipieren. Die technische Lösung dafür sind so genannte Serrations, sägezahn-artige Strukturen an den Rotorblättern, die den Schallpegel einer Windkraftanlage um ein bis drei Dezibel reduzieren können. Dadurch würden Anwohner weniger gestört, der Windpark könne dichter konzipiert und der begrenzte Raum besser genutzt werden. Auch bereits errichtete Windkraftanlagen können mit Serrations nachgerüstet werden.

Weitere Informationen unter www.ee-sh.de.


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Husum, den 14. Juni 2018


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an EE.SH - Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein / Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH wird freundlichst erbeten.


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Pressekontakt:
Dr. Matthias Hüppauff
Mail: info@ee-sh.de


EE.SH - Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein
Projektträger:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH
Schloßstraße 7
25813 Husum

Internet: https://www.ee-sh.de



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