Pressemitteilung
Herausgeber: EE.SH / Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH
Düngeverordnung und Biogasanlagen-Betrieb
- Mehr Dokumentation und höhere Lagerkapazitäten: Auslegung und Folgen der neuen VO

Husum / Osterrönfeld (iwr-pressedienst) - Im Juni dieses Jahres trat eine neue Düngeverordnung in Kraft, die unter anderem eine genauere Düngebedarfsermittlung und eine Stickstoffobergrenze für alle organischen Düngemittel – also auch für Gärreste - vorsieht und dadurch auch Betreiber von Biogasanlagen betrifft. Der Fachverband Biogas und die Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein EE.SH hatten deshalb zu einer Informationsveranstaltung in das Gebäude des Fachbereichs Agrarwirtschaft der Fachhochschule (FH) Kiel in Osterrönfeld eingeladen. Knapp 100 Teilnehmer verfolgten die Präsentationen.
Dr. Uwe Schleuß vom schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministerium fasste die Neuerungen in der Düngeverordnung zusammen. Es handelt sich um ein Bundesgesetz, doch einzelne Punkte müssen durch neue Landesverordnungen geregelt werden. Unter anderem werden derzeit „rote Gebiete“ ausgewiesen, in denen das Problem des Stickstoff- und Phosphatüberschusses im Boden besonders massiv ist. Betriebliche Anpassungen seien erforderlich, gab er den Zuhörern mit auf den Weg.
Dazu gehört unter anderem die Erweiterung der Güllelager, wie Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl ausführte. Schon jetzt müsse die Lagerkapazität für sechs Monate ausreichen, ab 2020 wegen erweiterter Ausbringungs-Sperrfristen für neun Monate.
Auf die Bedeutung der Bodenstruktur wies Prof. Dr. Conrad Wiermann, Professor für Pflanzenernährung und Bodenkunde der FH Kiel, hin. Ein durch Erntefahrzeuge verdichteter Boden nehme noch weniger Nährstoffe auf. Deshalb seien zusätzliche Maßnahmen notwendig, um die Düngemittelverwertung zu verbessern.
Dr. Udo Müller-Thomsen von der Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt IGLU stellte anhand von Berechnungen des Stickstoffverbrauchs einzelner Ackerfrüchte vor, wie sich die vorgeschriebene Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar in der Praxis einhalten lässt.
Hans-Ulrich Martensen vom Fachverband Biogas wies in seinem Fazit darauf hin, dass er die ständig zunehmenden Dokumentationspflichten für eine besonders große Hürde bei der Umsetzung der Düngeverordnung hält.
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Husum / Osterrönfeld, den 05. Dezember 2017
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