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Pressemitteilung

Herausgeber: Sterr-Kölln & Partner mbB

Frankreich: Dreimonatige Bearbeitungssperre bei Tarifanträgen Solarstrom

Paris/Freiburg/Berlin (iwr-pressedienst) - Das französische Umweltministerium hat am 9. Dezember 2010 ein dreimonatiges Tarifsuspendierungsdekret für Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Innerhalb der Suspendierungsfrist werden Anträge auf Gewährung des gesetzlichen Tarifs im Rahmen des Netzanschlussverfahrens nicht mehr bearbeitet. Begründet wird die drastische Maßnahme seitens der Regierung mit dem Erfordernis, neue Rahmenbedingungen für die französische Photovoltaik-Branche zu erarbeiten. Erstellt werden soll das neue Tarifdekret in Abstimmung mit der französischen Solarbranche und verschiedenen Regulierungskommissionen. Ein erstes Treffen ist für den 20. Dezember 2010 angesetzt. Nach einem turbulenten Jahr für die französische Solarbranche ist diese, angesichts der radikalen Entscheidung der Regierung, zumindest konsterniert. Die Suspendierung und die zu erwartende Tarifabsenkung werden vor allem große Freiflächenanlagen, die sich noch im Planungsstadium befinden und ein Netzanschlussangebot noch nicht erhalten haben, hart treffen. Die unsichere Tarifsituation wird die französische Solarbranche in ihrer Dynamik bremsen, meint Olivier Fazio, Avocat bei Sterr-Kölln & Partner in Paris.
Ausgenommen von der Bearbeitungssperre sind lediglich kleine PV Installationen unter 3 kWp auf Wohngebäuden und solche, für die bereits vor dem 2. Dezember 2010 (Datum der Entscheidung des französischen Premierministers die PV-Tarifzusagen auszusetzen) ein wirksames Netzanschlussangebot (PTF) vorlag. Die Inbetriebnahme der Anlage muss dabei innerhalb bestimmter Übergangsfristen erfolgen. Daneben muss auch ein neuer Netzanschlussantrag gestellt werden. Da inzwischen das Gesetz zur Neuorganisation des französischen Elektrizitätsmarktes (loi portant Nouvelle Organisation du Marché de l’Electricité (NOME)) am 7. Dezember 2010 veröffentlicht wurde, impliziert eine neue PTF auch die Erhöhung der Netzanschlusskosten. Gemäß dem Erlass vom 17. Juli 2008 hatte der Netzanschluss-Antragsteller bisher "nur" 60 % der tatsächlichen Netzanschlusskosten zu tragen. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass die Errichtung eines neuen Netzanschlusses auch dem Netzausbau dient. Diese Bestimmung wurde wiederholt vom französischen Netzbetreiber ERDF scharf kritisiert. Das neue Elektrizitätsmarktgesetz (NOME) sieht mithin vor, dass der Antragsteller künftig die gesamten Kosten für den Netzanschluss der Anlage tragen muss.

Inwieweit nur die Tarifhöhe oder auch weitere Tarifvoraussetzungen von dem neuen Tarifdekret betroffen sein werden, ist offen. Es bleibt zu hoffen, dass die Solarbranche ihre Positionen in diesem Rahmen hinreichend einbringen kann, wünscht sich Sibylle Weiler, Avocat bei Sterr-Kölln & Partner in Paris.


Sterr-Kölln & Partner ist ein interdisziplinäres Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Büros in Freiburg, Berlin und Paris. Ihre Schwerpunkte hat die Kanzlei in den Bereichen "Erneuerbare Energien" und "Energieeffizienz". Dabei kann sie auf eine über zwölfjährige Erfahrung bauen. Die Beratungskompetenz von Sterr-Kölln & Partner wird insbesondere von international tätigen Banken, Investoren, Projektentwicklern, Herstellern und Kommunen nachgefragt.


Paris/Freiburg/Berlin, den 15. Dezember 2010


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