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Pressemitteilung

Herausgeber: Sterr-Kölln & Partner mbB

Photovoltaik-Tarife in Frankreich erneut abgesenkt

Paris/Freiburg/Berlin (iwr-pressedienst) - Die Absenkung der französischen Einspeisetarife für Photovoltaikanlagen ist in Rekordzeit durch Veröffentlichung eines neuen Tarifdekrets (arrêté du 31 août 2010 fixant les conditions d’achat de l’électricité produite par les installations utilisant l’énergie radiative du soleil publié) umgesetzt worden. Damit wird der Tarif erneut angepasst – nur wenige Monate nach dem Erlass des Tarifdekrets vom 12. Januar 2010.

«Die erneute und kurzfristige Absenkung wird größere Freiflächenanlagen hart treffen. Die Rentabilität dieser Projekte ist nun unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles genau zu prüfen» so Sibylle Weiler und Olivier Fazio, Avocats au Barreau von Sterr-Kölln & Partner in Paris.


Große und mittlere Solaranlagen am meisten betroffen

Denn die Absenkung wird sich vor allem für große Freiflächenanlagen, die sich noch im Planungsstadium befinden, negativ auswirken. Nach dem neuen Anhang des Tarifdekrets (annexe 1 de l’arrêté du 31 août 2010) werden die Anlagenkategorien weiter differenziert. Unterschieden wird zwischen Anlagen mit weniger als 3 kWp, Anlagen von bis zu 250 kWp und allen anderen Anlagen.

Vollintegrierte Anlagen auf Wohngebäuden mit weniger als 3 kWp Nennleistung bleiben weiterhin im Genuss des bisherigen Tarifs von 58 ct/kWh.

Im Gegenzug erfolgt für alle anderen Kategorien eine deutliche Absenkung von ca. 12 Prozent. So werden vereinfacht integrierte Anlagen nur noch 37 ct/kWh anstelle der bisherigen 42 ct/kWh erhalten.

Die jährlich maximal zum garantierten Tarif vergütete Energiemenge bleibt auf 1.500 Volllaststunden (Kontinental Frankreich) begrenzt. Die zusätzlich produzierte Energie wird nur zu 5 ct/kWh vergütet.


Übergangsvorschriften für baureife Projekte

Die Übergangsvorschriften für Projekte in einem fortgeschrittenen Planungsstadium betreffen vor allem Projekte, für die schon ein vollständiger Antrag auf Netzanschluss vor dem 1. September 2010 gestellt wurde. Die rechtzeitige Antragstellung hat der Projektbetreiber im Streitfall nachzuweisen.

Ebenso behalten Projekte, für die vor dem 11. Januar 2010 ein vollständiger Antrag auf Abschluss des Stromkaufvertrages gestellt wurde, den Tarif des alten Tarifdekrets vom 10. Juli 2006.

Sonderregelungen gibt es für landwirtschaftlich genutzte Gebäude mit einer Nennleistung zwischen 36 kWp und 250 kWp.

Nach der Ankündigung des französischen Ministeriums soll die weitere Absenkung der Solartarife "spekulativen Strömungen" Einhalt gebieten. Dagegen erachtet die französische Regulierungsbehörde (Commission de régulation de l'énergie (CRE)), die überraschend kurzfristig grünes Licht für das neue Tarifdekret gegeben hat, den französischen Einspeisetarif für Solaranlagen weiterhin für "sehr hoch": Eine Bewertung, die von der Branche nicht unbedingt geteilt wird.


Sterr-Kölln & Partner ist ein interdisziplinäres Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Büros in Freiburg, Berlin und Paris. Ihre Schwerpunkte hat die Kanzlei in den Bereichen "Erneuerbare Energien" und "Energieeffizienz". Dabei kann sie auf eine über zwölfjährige Erfahrung bauen. Die Beratungskompetenz von Sterr-Kölln & Partner wird insbesondere von international tätigen Banken, Investoren, Projektentwicklern, Herstellern und Kommunen nachgefragt.


Paris/Freiburg/Berlin, den 7. September 2010


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