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Pressemitteilung

Herausgeber: Umweltkontor Renewable Energy Aktiengesellschaft

Umweltkontor(r) gewinnt mit Betreibergesellschaft Rechtsstreit gegen die Stadtwerke Nettetal

Umweltkontor(r) gewinnt mit Betreibergesellschaft Rechtsstreit gegen die
Stadtwerke Nettetal
- Energieversorger muss Windstrom jederzeit abnehmen und vergüten -


Erkelenz (iwr-mailservice) - Die Umweltkontor Windkraft GmbH & Co.
Windkraftanlagen Nettetal Nr. 1 KG hat den Rechtsstreit mit den
Stadtwerken Nettetal gewonnen. Wie aus dem gestern ergangenen Urteil des
Landgerichtes Krefeld hervorgeht, müssen die Stadtwerke als
verantwortlicher Energieversorger den gesamten durch die Windenergieanlage
in Nettetal erzeugten Strom abnehmen und entsprechend den gesetzlichen
Maßgaben vergüten. Das im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelte
Vergütungssystem sieht für Strom aus Windkraft eine Zahlung von 17,8
Pfennig pro kWh für eine Dauer von maximal 20 Jahren vor. Zudem sind die
Stadtwerke Nettetal verpflichtet, den zukünftig erzeugten Strom auch dann
zu vergüten, wenn sie ihn nicht abnehmen. Für den durch die
Netzverhältnisse verursachten Stillstand der Windkraftanlage müssen die
Stadtwerke Nettetal darüber hinaus eine Zahlung in Höhe von über 230.000
DM leisten.

"Damit werden die Betreiber des Windrades für die bislang existierende
unbefriedigende Situation entschädigt", so Leo Noethlichs, Vorstand der
Umweltkontor(r) Renewable Energy AG, die der Kommanditgesellschaft bei der
Auseinandersetzung mit den Stadtwerken mit Rat und Tat zur Seite stand.
"Von unserer Seite wurde in der Vergangenheit alles getan, um einen
reibungslosen Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Die
Spannungsverhältnisse im Netz der Stadtwerke Nettetal sind aber oftmals so
hoch, dass nur teilweise Strom eingespeist werden kann. Nun müssen die
Stadtwerke nicht nur nachzahlen, sondern auch endlich die Voraussetzungen
für einen störungsfreien Betrieb der Anlage schaffen. Nachdem die
rechtliche Klärung erfolgt ist, dürften nun auch die Stadtwerke einsehen,
dass zum Wohle aller Beteiligten die Produktion und Abnahme von
umweltfreundlichem Strom in Zukunft reibungslos verlaufen sollte."


Erkelenz, den 20. April 2001


Veröffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar an die Umweltkontor(r)
Renewable Energy Aktiengesellschaft wird freundlichst erbeten.



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In der Pressedatenbank recherchierbar unter http://www.iwrmailservice.de

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Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Andreas Köster,
Pressesprecher der Umweltkontor(r) Renewable Energy Aktiengesellschaft,
gerne zur Verfügung.
Brüsseler Allee 23
41812 Erkelenz
Tel: (0 24 31) 94 52 - 302
Fax: (0 24 31) 94 52 - 216
E-Mail: presse@umweltkontor.com
Internet: http://www.umweltkontor.com



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