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Pressemitteilung

Herausgeber: EnerSys Gesellschaft für regenerative Energien mbH

Erfolg für EnerSys vor Bundesverwaltungsgericht

Erfolg für EnerSys vor Bundesverwaltungsgericht
- Bundesverwaltungsgericht lässt im Fall "Windpark Lauterstein" Revision
gegen das Urteil des VGH Mannheim zu -


Bietigheim-Bissingen (iwr-mailservice) - Im Streit um die Errichtung
von vier Windkraftanlagen auf der Lützelalb bei Lauterstein, Baden-
Württemberg, hat das Berliner Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) der
Beschwerde der EnerSys GmbH gegen die Nichtzulassung der Revision gegen
ein Urteil des VGH Mannheim stattgegeben.

Das BVerwG ließ damit die Revision gegen die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zu, der am 20. April 2000 im Verfahren
der EnerSys Gesellschaft für regenerative Energien mbH gegen das
Regierungspräsidium Stuttgart verfügt hatte, dass die Errichtung der vier
geplanten Windkraftanlagen auf der Lützelalb nicht zulässig sei. Während
der Berufungsantrag des Regierungspräsidiums Stuttgart gegen die
vorhergehende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart mit der
Begründung der "grundsätzlichen Bedeutung der Windkraft" zugelassen worden
war, sollte der EnerSys GmbH in nächster Instanz dieses Recht verwehrt
bleiben. Dies hoben die Berliner Verwaltungsrichter mit ihrer Entscheidung
nun auf.

Die Begründung verweist auf die zu klärende Frage, "welche Bedeutung
der naturschutzrechtlichen Abwägung bei der Entscheidung über die
Zulässigkeit einer Windenergieanlage zukommt." Damit wird dieses Thema nun
erstmalig vor der höchsten Instanz in Deutschland behandelt.
"Diese Entscheidung ist natürlich sehr erfreulich" reagierte Dr. Hartmut
Brösamle, Geschäftsführer der EnerSys. "Sie bestätigt die
Planungsgrundsätze der EnerSys, bei der Auswahl von Standorten für
Windparks sehr sensibel vorzugehen. So wurde auch der Standort Lützelalb
unter Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes im
Einvernehmen mit Bürgern und Gemeinderat ausgewählt." Für Rechtsanwalt
Matthias J. Seipel, der vor dem BVerwG die Interessen der EnerSys
vertritt, hat die Entscheidung eine besondere Qualität: "Die Tatsache,
dass sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Entscheidung über die
Zulassung von vier Windkrafträdern beschäftigt, unterstreicht die Brisanz
und die grundlegende rechtliche Bedeutung des Falls für die
Genehmigungspraxis von Windkraftanlagen. Im Mittelpunkt des Verfahrens
wird die Frage stehen, inwieweit die Erteilung einer Baugenehmigung für
Windkraftanlagen von der Abwägungsentscheidung der Naturschutzbehörden
abhängt."

Hintergrund
Der Streit über die vier geplanten Windkraftanlagen dauert nun mehr als
fünf Jahre. Nach zweijähriger Planungszeit wurde im Juni 1998 trotz
Zustimmung des Gemeinderates Lauterstein und des Landratsamtes Göppingen
die Bauvoranfrage durch das Regierungspräsidium Stuttgart überraschend
abgelehnt. Das daraufhin angerufene Verwaltungsgericht Stuttgart gab der
Klage der EnerSys gegen die Ablehnung der Bauvoranfrage statt. Gegen
dieses Urteil ging das Land Baden- Württemberg, vertreten durch das
Landratsamt Göppingen, vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim in
Berufung. Die Mannheimer Richter wiederum stimmten der Berufungsklage zu
und verfügten - ohne nähere Begründung - die Nichtzulassung der Revision,
gegen die EnerSys beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einlegte.

Die Landesnaturschutzbehörde hatte den Bau der Anlagen wegen
"Beeinträchtigung des Landschaftsbildes" abgelehnt, was de facto die
Ignorierung des Privilegierungstatbestandes bedeutete. Der VGH Mannheim
vertrat die Ansicht, dass diese Entscheidung für die
Baugenehmigungsbehörde bindend sei. Der Fall machte nach der Entscheidung
von Mannheim bundesweit Schlagzeilen, da Branchenkenner eine verheerende
Wirkung für den weiteren Ausbau der Windenergie befürchteten. In
Baden-Württemberg beziehen sich bereits viele Genehmigungsbehörden bei der
Beurteilung von Anträgen zur Errichtung von Windkraftanlagen auf das
Urteil des VGH Mannheim, obwohl dieses nicht rechtskräftig ist. Zudem
stellte sich die Frage, in wieweit es zulässig ist, dass das baden-
württembergische Naturschutzgesetz strengere Auflagen stelle als das
Bundesnaturschutzgesetz und andere Landesnaturschutzgesetze.

"Die Bedeutung des Urteils des BVerwG im Hauptsacheverfahren geht
natürlich weit über die Entscheidung des kleinen Windparks in Lauterstein
hinaus", ist sich Dr. Brösamle der wegweisenden Bedeutung für die gesamte
Windbranche in Deutschland bewusst.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

EnerSys GmbH
Michael Böhm
Fon: 0611/ 60 98 -130
Fax: 0611/ 60 98 -111
Mail: boehm@nevag.de


Wiesbaden, den 22. März 2001


Veröffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar an die NEVAG neue energie
verbund AG wird freundlichst erbeten.




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In der Pressedatenbank recherchierbar unter http://www.iwrmailservice.de

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Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Michael Böhm, enersys
GmbH, ein Unternehmen der NEVAG neue energie verbund AG, gerne zur Verfügung.
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