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Pressemitteilung

Herausgeber: DIKEOS Abogados

Erneuerbare Energien in Spanien: Seit dem 1. Januar 2009 werden Abweichungskosten berechnet, die erheblich reduziert werden können

Madrid (iwr-pressedienst) - DIKEOS ABOGADOS, Madrid, weist darauf hin, dass in Spanien seit dem 1. Januar 2009 den Betreibern von netzeinspeisenden Kraftwerken zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energiequellen die sog. "Abweichungskosten" in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch für die tarifvergüteten Photovoltaikanlagen. Gerüchte, der Starttermin für die Berechnung von Abweichungskosten werde auf den Sommer 2009 verschoben, haben sich nicht bestätigt.

Somit entstehen seit dem 1. Januar 2009 zusätzliche Kosten beim Betrieb eines Wind- oder Solarkraftwerks in Spanien, u.z. in Höhe der tatsächlich entstandenen Abweichungskosten. Spätestens ab dem 1. Juli 2009 ist zusätzlich ein pauschaler Betrag von 0,5 c€/kWh an das Energieversorgungsunternehmen zu zahlen, in dessen Netz eingespeist wird. Es handelt sich um die Vergütung für die Tätigkeit des Energieversorgungsunternehmens als Vertreter des Kraftwerkbetreibers am Strommarkt.

Die Kosten können erheblich gesenkt werden, wenn anstelle des Netzbetreibers ein unabhängiger Vertreter am Strommarkt bestellt wird. Die von den führenden Verbänden empfohlenen Unternehmen NEXUS und GESTERNOVA bieten die Wahrnehmung der Aufgabe des Vertreters am Strommarkt für eine Pauschale zwischen 0,1 und 0,15 c€/kWh an, die die entstandenen Abweichungskosten mit einschliesst.

Zu ihrer Beauftragung ist ein Dienstleistungsvertrag mit einem der beiden Unternehmen zu schliessen; ferner ist ihre Benennung als Markvertreter bei der Strombörse OMEL und die Erteilung einer notariellen Vollmacht zur Vertretung des Kraftwerkbetreibers gegenüber OMEL notwendig. Darüber hinaus sind die technischen Voraussetzungen für die stundengenaue Vorhersage der Einspeisemenge herzustellen.

Neben dem milliardenschweren Tarifdefizit sind die Abweichungskosten ein weiteres, erhebliches finanzielles Problem des spanischen Strommarkts. Es handelt sich um die Kosten des nicht speicherbaren Produktionsüberhangs trotz stündlichem Abgleich von Angebot und Nachfrage an der Strombörse.

Die Betreiber von Photovoltaikanlagen bestimmen ihre Einspeisevergütung zwar nicht durch Marktteilnahme, da sie einen gesetzlich festgelegten Tarif pro kWh erhalten. Gleichwohl beliefern sie den Markt mit Strom und geniessen dabei Abnahmepriorität. Daher müssen zumindest die Anlagen mit mehr als 15 kW Nennleistung zur Vermeidung von Abweichungskosten stündlich die prognostizierte Einspeisemenge mitteilen. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in Art. 31 in Verbindung mit der Sechsten Übergangsvorschrift des Königlichen Dekrets 661/2007, vom 25. Mai 2007.

Wir weisen ferner darauf hin, dass das spanische Industrieministerium auf seiner homepage eine vorläufige Liste der Photovoltaikprojekte veröffentlicht hat, die in der ersten Eintragungsrunde den neuen Einspeisetarif gemäss der neuen Vergütungsordnung zugewiesen bekommen. Gemäss den dort vorgesehenen Mechanismen wird der Einspeisetarif von jetzt 32 c€/kWh bei Freiflächenanlagen in der nächsten Eintragungsrunde voraussichtlich schon leicht abgesenkt werden.

DIKEOS Abogados ist u.a. auf die Beratung ausländischer Investoren bei dem Erwerb, der Verwirklichung und Finanzierung von Erneuerbaren Energie-Projekten in Spanien spezialisiert. Ansprechpartner sind die - auch deutschsprachigen - Anwälte der Kanzlei Richard Wicke, Manuel Herrero und Matthias Tiemer.


Madrid, den 7. Januar 2009


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an
DIKEOS Abogados wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktion: Für Fragen steht Ihnen Herr Richard Wicke,
DIKEOS Abogados, gerne zur Verfügung.

Paseo de la Habana 5, 1-der.
28036 Madrid
Spanien
Tel: +34.91.590.33.70
Fax: +34.91.563.85.60
e-mail: rwicke@dikeos.com
Internet: http://www.dikeos.com



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