IWR-Pressedienst.de

Pressemitteilungen der Energiewirtschaft seit 1999

fotolia 73444491 1280 256

Pressemitteilung

Herausgeber: Sterr-Kölln & Partner GbR

Neues Gesetz gibt grünes Licht für den Ausbau der Windenergie in Frankreich - Assemblée Nationale und Senat haben sich geeinigt

Freiburg/Paris (iwr-pressedienst) - Nachdem der französische Senat im Mai den Gesetzentwurf der Nationalversammlung zum Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz nicht angenommen hatte, wurde eine „Commission Mixte Paritaire“ (Vermittlungsausschuss) einberufen. Dieser Vermittlungsausschuss erwirkte wichtige Korrekturen. Der Gesetzestext wurde am 23. Juni von Senat und Nationalversammlung angenommen. Der angerufene „Conseil constitutionel“ hat die Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes am 7. Juli bestätigt. Es enthält wesentliche politische Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Windenergie in Frankreich. Zuvor hatten die Debatten des französischen Gesetzgebers bezüglich des Ausbaus der Windenergie innerhalb der Branche für berechtigte Unruhe gesorgt.


Wegfall der 12-MW-Grenze

Der neue Gesetzestext sieht für den Bezug der Einspeisevergütung keine Minimal- oder Maximalgröße mehr für geplante Windparks vor. Insbesondere wird die bisher geltende 12-MW-Grenze wegfallen. Dies stellt im Vergleich zur derzeitigen Rechtslage und zu den bisher eingereichten Gesetzentwürfen eine deutliche Verbesserung dar. „Die Verabschiedung des neuen Gesetzes ist ein Schritt zu mehr Sicherheit und Klarheit für Projektentwickler, Investoren und Banken für die Entwicklung und Finanzierung von Windenergieprojekten in Frankreich, wenngleich noch Fragen offen bleiben,“ schätzt Markus Jenne, Partner von Sterr-Kölln & Partner in Paris, die neue Situation ein.


Vorrangflächen werden auf der Ebene der Départements ausgewiesen

Das neue Ausweisungsverfahren für Windstandorte sieht vor, dass Windparks, die in den Genuss der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung kommen wollen, in vom Präfekten auszuweisenden „zones de développement de l’éolien“ (Zonen zur Entwicklung der Windenergie) liegen müssen. Kommunen können dem Präfekten Vorrangflächen vorschlagen. Der Präfekt muss spätestens sechs Monate nach Erhalt des Vorschlags eine Entscheidung zur Ausweisung der Flächen treffen. Dabei sind verschiedene Belange wie das Windpotenzial, die Netzanschlussfähigkeit, der Landschaftsschutz und der Denkmalschutz zu berücksichtigen. Ferner sind zuvor die Stellungnahmen von verschiedenen Fachbehörden und benachbarten Gemeinden einzuholen.


Übergangsfrist von 2 Jahren

Projekte, für die in den kommenden 2 Jahren ein Kaufverpflichtungszertifikat erteilt und ein vollständiger Bauantrag eingereicht wird, können nach dem bisher geltenden Recht realisiert werden. Nach herrschender Meinung kann der Betreiber nach Inkrafttreten des Gesetzes von der neuen Gesetzeslage Gebrauch machen, hat aber ein Wahlrecht, die bisherige Regelung innerhalb der Übergangsfrist zu nutzen. Die konkrete Umsetzung des neuen Gesetzes in die Praxis wird von den noch zu erlassenden Anwendungsdekreten abhängen. Die Entscheidung für das alte oder das neue Recht wird für die konkreten Projekte im Einzelfall zu treffen sein.


Sterr-Kölln & Partner GbR ist ein interdisziplinärer Beratungsdienstleister für Unternehmen. Ein Beratungsschwerpunkt der Kanzlei ist der Bereich „Erneuerbare Energien“. Sterr-Kölln & Partner GbR ist seit 10 Jahren in diesem Bereich tätig. Die Beratungstätigkeit der Kanzlei wird in erheblichem Umfang auch von projektfinanzierenden Banken abgefragt. In Frankreich ist Sterr-Kölln & Partner seit 5 Jahren in der Beratung und Begleitung von Projekten tätig.


Freiburg/Paris, den 14. Juli 2005


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die Sterr-Kölln & Partner GbR wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin:

Sterr-Kölln & Partner
Marissa Walzer
Emmy-Noether-Str. 2
79110 Freiburg

Fon: +49 (0) 761 / 49 05 40
Fax: +49 (0) 761 / 49 34 68
E-Mail: marissa.walzer@sterr-koelln.com


Ansprechpartner in Frankreich:

Sterr-Kölln & Partner
Markus Jenne
75, boulevard Haussmann
75008 Paris

Fon +33 (0) 142 68 50 50
Fax +33 (0) 142 68 50 49
E-Mail: markus.jenne@sterr-koelln.com


Internet: http://www.sterr-koelln.com



Sprache:

Online-Pressemappe - alle Pressemitteilungen der Sterr-Kölln & Partner GbR | RSS-Feed abonnieren


Pressebilder nur für die redaktionelle Verwendung
Hinweis: Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Emittent / Herausgeber der Meldung »Sterr-Kölln & Partner GbR« verantwortlich.

Die Pressemitteilung "Neues Gesetz gibt grünes Licht für den Ausbau der Windenergie in Frankreich - Assemblée Nationale und Senat haben sich geeinigt" von Sterr-Kölln & Partner GbR ist auch in folgenden Sprachen abrufbar

Daten werden geladen...
Daten werden geladen...