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Pressemitteilung

Herausgeber: Energieagentur NRW

Die Energieagentur NRW hat kalkuliert: Von Foerderprogrammen, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Amortisation der Photovoltaik

iwr-mailservice - Für den Inhalt dieser Original-Pressemitteilung ist die
Energieagentur NRW, Wuppertal, verantwortlich

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Die Energieagentur NRW hat kalkuliert: Von Foerderprogrammen, dem
Erneuerbare-Energien-Gesetz und der Amortisation der Photovoltaik

Mit der Sonne Geld verdienen:
Photovoltaikanlagen rechnen sich

Wuppertal (iwr-mailservice) - Wer sein Haus auf den neuesten Stand der
Technik bringen will, wer den Wert seiner Immobilie steigern will, hat
jetzt ein neues Ziel: Die hauseigene Stromerzeugung. Das Argument, was
jeden Haushaltsvorstand aktiv werden laesst, greift jetzt auch bei der
Photovoltaik: Strom aus der Sonne lohnt sich! Mit dem Gesetz zur Foerderung
der erneuerbaren Energien ist am 1.April der Startschuss gefallen fuer ein
wirtschaftliches Betreiben von Photovoltaikanlagen. Die Energieagentur NRW,
die als neutrale Landeseinrichtung rund um das Thema Energie unabhaengig und
kostenlos beraet, hat jetzt eine Tabelle vorgelegt, mit der Interessierte
die Finanzierung einer Photovoltaikanlage kalkulieren koennen. Die
Energieberater aus Wuppertal haben berechnet, dass heute Investitionen in
eine Photovoltaikanlage bei einer Lebensdauer von 25 Jahren sich nach 14
Jahren amortisieren - vorausgesetzt, man nutzt die aktuellen verschiedenen
Foerderprogramme fuer Solarstrom sowie die guenstigen Darlehen der
Kreditanstalt fuer Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des
100.000-Daecher-Programms.

Die Energieagentur NRW geht in ihren Berechnungen von einer
Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von drei Kilowatt Spitzenleistung
(kWp) und einer Investitionssumme von 36.000 DM aus. Die
REN-Breitenfoerderung des Landes Nordrhein-Westfalen kann jedes Kilowatt
installierter Leistung mit 2.500 DM bezuschussen, wuerde in diesem Fall also
7.500 DM fuer die Photovoltaikanlage zur Verfuegung stellen.
Die Kreditanstalt fuer Wiederaufbau gewaehrt nach ihren neuen
Vergabebedingungen fuer 100 Prozent der Investitionssumme ein Darlehen, das
um 4,5 Prozent guenstiger ist als das aktuelle Zinsniveau am Geldmarkt.
Diese Regelung gilt allerdings nur fuer Anlagen mit einer Leistung bis zu
fuenf Kilowatt; groessere Anlagen erhalten die guenstigen Bedingungen nur fuer
50 Prozent der Investitionssumme. Der Tilgungszeitraum fuer die halbjaehrlich
zu zahlenden Raten erstreckt sich ueber zehn Jahre, wobei die ersten zwei
Jahre tilgungsfrei sind. Die zinsbeguenstigte Kreditsumme ist auf 13.500 DM
pro Kilowatt installierter Leistung begrenzt - im Falle der 3-kW-Anlage
kann also maximal ein Darlehen von 40.500 DM aufgenommen werden. Bei der
zugrunde gelegten Investitionssumme von 36.000 DM sowie den 7.500 DM aus
der REN-Breitenfoerderung waere also bei der jeweiligen Haus- oder
Geschaeftsbank des Investors der zinsguenstige Kredit der KfW ueber 28.500 DM
zu beantragen.
Entscheidende Pluspunkte fuer die Finanzierung bietet auch das
Erneuerbare-Energien-Gesetz. Seit dem 1. April dieses Jahres erhaelt der
Betreiber einer Photovoltaikanlage, die am oeffentlichen Stromnetz haengt, 99
Pf fuer jede Kilowattstunde Solarstrom, die er produziert. Diese Verguetung
gilt dann 20 Jahre lang.

"Zurzeit herrschen sehr guenstige Bedingungen fuer eine Investition in
eine Solaranlage. Solarstrom aus Anlagen, die nach dem 31.12.2001 in
Betrieb gehen, wird nach und nach geringer verguetet. Ausserdem senkt die
Kreditanstalt fuer Wiederaufbau die Summe des Darlehens ab 2001 um jaehrlich
fuenf Prozent", sagt Thomas Saure, Solarexperte bei der Energieagentur NRW.

Die Kalkulationstabelle der Energieagentur NRW verrechnet die
Tilgungsraten des Kredites sowie die anfallenden Kosten fuer Versicherung
und Wartung mit dem zu erwartenden Stromertrag fuer einen Zeitraum von 20
Jahren. Die Berechnungen zeigen, dass die Investitionen in die
3-kW-Photovoltaikanlage sich nach heutigem Stand nach 14 Jahren
amortisieren. 20 Jahre nach der Installation hat die Anlage einen Gewinn
von 7.662 DM erwirtschaftet.

Zudem gibt es weitere oeffentliche Foerderprogramme, wie z.B. einen
Oekobonus von zwei Prozent der Investitionssumme, den das Finanzamt noch im
laufenden Jahr bei dem Erwerb von Wohneigentum zahlt sowie Zuschuesse von
Staedten und Gemeinden. Auch sollte man sich bei seinem oertlichen
Energieversorger nach eventuellen Foerderprogrammen erkundigen.

Die Kalkulationstabelle ist per E-Mail oder auf Papier ebenso wie
Informationen zu den verschiedenen Foerdermoeglichkeiten unentgeltlich zu
erhalten bei: Energieagentur NRW, Morianstr. 32, 42103 Wuppertal,
Tel.: 0202/24552-0,
Fax: 0202/24552-30,
E-mail: Energieagentur.NRW@ea-nrw.de,
Internet: http://www.ea-nrw.de.

Wuppertal, den 22. Mai 2000


Veroeffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar wird freundlichst
erbeten.


Achtung Redaktionen: Fuer Fragen steht Ihnen Herr Dr. Joachim
Frielingsdorf, Energieagentur NRW, gerne zur Verfuegung.
Morianstr. 32
42103 Wuppertal
Tel.: (02 02) 24 55 2-0
Fax: (02 02) 24 55 2-30
E-Mail: Energieagentur.NRW@ea-nrw.de
Internet: http://www.ea-nrw.de



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