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Pressemitteilung

Herausgeber: Deutsche Energie-Agentur GmbH (DEnA)

Bund-Länder-Ausschuss „Offshore Windenergie“: Gute Bedingungen für Offshore-Windenergie schaffen

Berlin (iwr-pressedienst) - Der ständige Ausschuss
„Offshore-Windenergie“ hat gestern während der Welt-Windenergie-Konferenz
in Berlin die Ergebnisse seines ersten Arbeitsjahres zusammengefasst.
Vertreten sind in dem Ausschuss die Küstenländer Niedersachsen,
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sowie die Bundesregierung.

Koordiniert von der Deutschen Energie-Agentur (dena) haben sich die
Beteiligten im vergangenen Jahr fünf mal getroffen, um ihre Strategien zur
Offshore-Windnutzung kontinuierlich abzustimmen. Der Ausschuss hat sich im
Juni 2001 auf eine Initiative der Konferenz der Küstenländer sowie des
Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung
gegründet. Schwerpunkte der Arbeit sind die Konflikte mit Umwelt- und
Naturschutz, Nutzungskonflikte mit Schifffahrt, Fischerei und Verteidigung
sowie die Abstimmung der Genehmigungsverfahren zwischen Bund und Ländern.

Unter Leitung der dena wird ein Konzept erarbeitet, das klären soll,
wie große Windenergieleistungen an Land und im Meer zukünftig in das
Stromsystem eingebunden werden können. Denn bereits jetzt ist die
Küstenregion ein bedeutendes Produktionsgebiet von Windenergie; daher sind
die Stromnetze an der Küste schon heute stark ausgelastet. „Eine wichtige
Voraussetzung für Offshore-Windparks und für einen weiteren Ausbau der
Windenergie an Land ist die Integration der Leistung in die vorhandenen
Netze“, sagte dena-Geschäftsführer Stephan Kohler. „Dies erfordert ein
kalkulierbares Ausbauszenario für Windkraft. Und eine langfristige
Netzplanung, damit die erforderlichen Netzkapazitäten auch in Zukunft
vorhanden sind.“

Das im April dieses Jahres novellierte Bundesnaturschutzgesetz mit
Änderungen der Seeanlagen-Verordnung bietet erstmals Rechtssicherheit für
die Planung von Offshore-Parks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone
(AWZ). „Die Gesetzesänderung ermöglicht, dass nun sowohl
„Natura-2000“-Naturschutzgebiete als auch Eignungsgebiete für Windkraft in
der AWZ ausgewiesen werden können“, erläuterte Rainer Hinrichs-Rahlwes,
Abteilungsleiter für Klima und Energie im Bundesumweltministerium. „Damit
haben wir die notwendige Planungssicherheit geschaffen. Die von der
Bundesregierung im Januar einvernehmlich beschlossene Offshore-Strategie
hat außerdem weitgehend geklärt, welche Flächen konfliktarm für
Offshore-Wind zur Verfügung stehen.“ Weiterhin finanziert die
Bundesregierung mit ca. 20 Millionen Euro eine umfassende Untersuchung zur
Windenergie-Technik sowie zu möglichen Auswirkungen der Offshore-Windparks
auf Natur und Umwelt.

Da die deutsche Bucht mit ihren wichtigen Schifffahrtswegen ein
intensiv genutztes Meeresgebiet ist, haben auch die Wasser- und
Schifffahrtsdirektionen Kriterien für Offshore-Anlagen aufgestellt.
Interessen und Sicherheit der Schifffahrt sollen möglichst wenig
beeinträchtigt werden. „Die Offshore-Strategie der Bundesregierung hat
auch innerhalb der 12-Seemeilen-Zone nördlich von Helgoland Klarheit
gebracht“, erläuterte Wilfried Voigt, Staatssekretär im Ministerium für
Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein. „In unseren Gesprächen
mit den Schifffahrtsbehörden und Planern haben wir festgestellt, dass die
dortigen Projekte die Schifffahrt behindert hätten.“ Voigt begrüßte die
Vorschläge der Wasser- und Schifffahrtsdirektionen zur Neuordnung der
Schiffsverkehre rund um Helgoland in der Deutschen Bucht bis hinauf nach
Dänemark: „Dies zeigt, dass die Offshore-Windenergie dazu beiträgt, längst
überfällige Schiffssicherheitsmaßnahmen zu verwirklichen.“

Da für die Genehmigungen von Windparks und Kabeltrassen in der AWZ der
Bund, innerhalb der 12-Seemeilen-Zone aber die Länder zuständig sind,
bedarf es einer Abstimmung der geplanten Projekte. Horst Schörshusen,
Vertreter der Staatskanzlei Niedersachsen: „Hauptinteresse Niedersachsens
ist es, gemeinsam mit den Projektplanern zu erreichen, dass mehrere
Projekte über eine Kabeltrasse ans Stromnetz angeschlossen werden.
Außerdem wollen wir gemeinsam mit dem Bund erreichen, dass Kabeltrassen
zur Küste möglichst zeitgleich mit den Windparks auf hoher See genehmigt
werden können.“ Ende Mai hat die Landesregierung Niedersachsen ein
„Offshore Aktionsprogramm“ beschlossen, um innerhalb der 12-Seemeilen-Zone
potenzielle Eignungsgebiete für Windparks auszuweisen.

Im Hinblick auf die verfügbaren Windkraftanlagen und Fundamente sollten
erste Projekte möglichst in küstennahen Gewässern mit vergleichsweise
geringen Wassertiefen entstehen. „Daher sieht die Landesregierung
Mecklenburg-Vorpommern gute Chancen für Offshore-Windparks auch in der
Ostsee“, sagte Steffen Lindemann, Vertreter der Staatskanzlei
Mecklenburg-Vorpommern. „Mit geringeren Wassertiefen und
Küstenentfernungen sind die Ausgangsbedingungen hier günstig.“

Weitere Informationen: http://www.offshore-wind.de


Berlin, den 04. Juli 2002


Veröffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar an die Deutsche
Energie-Agentur GmbH (dena) wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Katrin Evers, Deutsche
Energie-Agentur GmbH (dena), gerne zur Verfügung.
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