Pressemitteilung
Herausgeber: GEO-NET Umweltconsulting GmbH
TR 6 konforme Windgutachten: GEO-NET beseitigt Fallstricke auf dem Weg zur Bankfähigkeit
Beispiel einer Repräsentativitätskarte
© GEO-NETHannover (iwr-pressedienst) - Mit der seit November 2023 gültigen Revision 12 der Technischen Richtlinie Teil 6 der FGW haben sich die Anforderungen an Windgutachten verändert. Die auf Windpotenzialstudien und Ertragsgutachten spezialisierte GEO-NET Umweltconsulting GmbH hat ihr Angebot im Bereich TR6 konformer Ertragsgutachten daher weiterentwickelt.
GEO-NET kann nun für Kunden deutschlandweite Repräsentativitätsanalysen und Messkonzepte erstellen. Projektierer können auf dieser Basis die Notwendigkeit von Windmessungen zur Erstellung von bankfähigen Gutachten für ihre geplanten Windenergieprojekte und zu erwartende Unsicherheitszuschläge im frühen Projektstadium prüfen. So kann ein reibungsloser Projektverlauf auf dem Gebiet der Ertragsprognosen sichergestellt werden.
Banken, Investoren und Käufer von Windparks stellen hohe Anforderungen an die Qualität von Ertragsprognosen. Zentrales Bewertungskriterium in Deutschland ist die Technische Richtlinie Teil 6 (TR6) der FGW. Mit der seit November 2023 gültigen Revision 12 der TR6 haben sich u.a. die Anforderungen an die für die Modellvalidierung notwendigen Referenzdaten, Erträge von bestehenden Windenergieanlagen oder Windmessungen, verändert. So wird z.B. die erlaubte horizontale Entfernung der Referenzdaten auf Basis eines von der FGW unter maßgeblicher Beteiligung von GEO-NET entwickelten Komplexitätsmaß T-RIX berechnet. Die Bedingungen am Standort der geplanten WEA und der Referenzdaten bestimmen danach die erlaubte Entfernung. Dabei wird zwischen einem „Soll“ sowie „Muss“-Entfernungsgrenzwert unterschieden. Wird die Soll-Grenze überschritten, so gibt es Unsicherheitsaufschläge linear ansteigend bis hin zur Muss-Grenze. Wird die Muss-Grenze überschritten, so ist die Referenz nicht repräsentativ und kann nicht für eine Gutachtenerstellung genutzt werden.
Da konforme Vergleichsdaten notwendige Grundlage der Ertragsprognosen darstellen, sollten Planer frühzeitig prüfen lassen, ob für ihr Windenergieprojekt geeignete Referenzdaten bereits vorliegen oder aber die Durchführung einer Windmessung am Standort notwendig ist.
GEO-NET kann nun für Kunden flächenhaft prüfen, welche Referenzdaten im weiteren Umfeld des geplanten Windenergieprojekts für eine Gutachtenerstellung, ggfls. mit Unsicherheitszuschlägen, geeignet sind. Als Basis dient eine deutschlandweit durchgeführte RIX-Berechnung. Dies ermöglicht eine unsicherheitsminimierende Auswahl an Referenzdaten. Sofern die Analyse keine geeigneten Daten identifiziert, lässt sich der Standort einer Windmessung unter Minimierung der Unsicherheiten auswählen. Dies ist insbesondere auch dann hilfreich, wenn mehrere geplante Windenergieprojekte in räumlicher Nähe zueinander liegen, und die Messung so geplant werden kann, dass mehrere Areale von der durchzuführenden Messung abgedeckt werden. Den Projektierer hingegen versetzt die Kartendarstellung in die Lage, die Layoutplanung mit der Gewissheit vornehmen zu können, dass alle Standorte mit einer konformen Winddatenbasis oder akzeptablen Unsicherheiten abgedeckt sind. Auch für Regionalplaner erwachsen durch die flächenhafte Darstellung neue Möglichkeiten – denkt man das Vorhandensein möglicher Referenzen bei der Ausweisung von Windvorrangflächen von Anfang an mit, kann dies für eine schnellere Umsetzung der möglichen Windenergieprojekte und damit für eine Beschleunigung der Energiewende sorgen.
Weitere Informationen sind abrufbar unter https://www.geo-net.de oder per E-Mail erhältlich über adler@geo-net.de.
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BU: Beispiel einer Repräsentativitätskarte
© GEO-NET
Hannover, den 20. November 2024
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