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Pressemitteilung

Herausgeber: Deutsche Energie-Agentur GmbH (DEnA)

Deutsche Energie-Agentur informiert: Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien fördert wieder Biogas

Berlin (iwr-pressedienst) - Am 23. März 2002 treten neue
Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien in
Kraft. Auf diese Neufassung des Programms aus dem Bundesministeriums für
Wirtschaft und Technologie einigte sich ein von der Deutschen
Energie-Agentur (dena) koordinierter Arbeitskreis. Neben dem
Wirtschaftsministerium sind dort die Bundesministerien für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit, für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft sowie für Bildung und Forschung vertreten.

Biogas-Anlagen mit einer Leistung bis zu 70 kW elektrisch erhalten nun
einmalig 15.000 € aus dem staatlichen Fördertopf - und zwar als
Teilschulderlass von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auch wer
feste Biomasse in automatisch beschickten Anlagen verfeuert, kann eine
höhere Förderung bekommen: 55 € je kW und mindestens 1.500 €, wenn die
Anlage einen Kesselwirkungsgrad von 90 % hat. Für Anlagen über 100 kW gibt
es ebenfalls einen KfW-Teilschulderlass in Höhe von 55 € je kW; maximal
werden 250.000 € gezahlt. Auch für Sonnenenergie zahlt das
Marktanreizprogramm nun mehr: Solarthermische Anlagen erhalten 92 € pro
Quadratmeter Kollektorfläche. Das sind 5 € pro Quadratmeter zusätzlich.

"Diese neuen Konditionen sind wichtig, um Investoren einen größeren
Anreiz zu bieten und damit den Branchen rund um die Erneuerbaren Energien
einen zusätzlichen wirtschaftlichen Impuls zu geben", sagte
dena-Geschäftsführer Stephan Kohler. "Denn sie garantieren, dass die im
laufenden Haushaltsjahr verfügbaren Mittel für die Förderung Erneuerbarer
Energien, insgesamt 200 Mio. €, ab sofort wieder gezahlt werden können."
Die neuen Förderrichtlinien waren notwendig geworden, nachdem das
Marktanreizprogramm im Juli 2001 wegen zu hoher Nachfrage kurzfristig
ausgesetzt werden musste. Bereits Anfang des Jahres sind die Mittel um 100
Mio. € erhöht worden.

Das seit Herbst 1999 bestehende Marktanreizprogramm zugunsten
Erneuerbarer Energien ist neben dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine
der wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der Erneuerbaren Energien in
Deutschland. Das EEG garantiert den Produzenten von Strom aus
regenerativen Energiequellen einen Mindestpreis für diesen Strom.
Finanziert wird dieser über eine Umlage auf den Stromverbrauch von
durchschnittlich rund 0,25 Cent/kWh. Das Marktanreizprogramm hingegen
fördert die Erneuerbaren Energien mit staatlichen Mitteln aus dem
Aufkommen der Ökosteuer. Da die Ökosteuer auf den Endenergieverbrauch
erhoben wird, berücksichtigt sie die Erneuerbaren Energien nicht. Um mit
der Steuer dennoch die umweltfreundliche Energieproduktion zu begünstigen,
fließt ein Teil der Einnahmen in das Marktanreizprogramm für Erneuerbare
Energien.

"Da über die schrittweise Erhöhung der Ökosteuer die Staatseinnahmen
ansteigen, sollte im Zuge der jährlichen Haushaltsverhandlungen das
Marktanreizprogramm in gleichem Umfang aufgestockt werden", sagte Kohler.
Außerdem sei es erforderlich, das Programm kontinuierlich an veränderte
Markt- und Haushaltsbedingungen anzupassen. Aufgabe der Deutschen
Energie-Agentur sei es, in diesem Zusammenhang weiterhin für einen
Ausgleich zwischen den beteiligten Bundesministerien zu sorgen und die
Förderung der Erneuerbaren Energien aktiv zu begleiten.

Berlin, den 23. März 2002


Veröffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar an die Deutsche Energie
Agentur (dena) wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Katrin Evers, Deutsche
Energie-Agentur GmbH (dena), gerne zur Verfügung.
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