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Pressemitteilung

Herausgeber: DIKEOS Abogados

Dikeos Abogados: Liquiditätsplanung bei spanischen Photovoltaikanlagen weiterhin schwierig

Madrid (iwr-pressedienst) - Die spanische CNMC hat den Zahlungsquotienten für die Abrechnung des Monats Dezember 2014 mit 84,085% festgesetzt. Dieser Wert liegt etwas höher als erwartet. Gleichwohl ist die Liquiditätsplanung für spanische Photovoltaikanlagen weiterhin schwierig. Die CNMC hat festgelegt, dass der gesetzliche Mindestkoeffizient von 98% erst in einer Endabrechnung für das Jahr 2014 erreicht wird. Diese Endabrechnung wird im November 2015 durchgeführt.

Im einzelnen bedeutet dies folgendes: Die Abrechnung des Monats Dezember wird mit einem Zahlungsquotienten von 84,085% durchgeführt. Das heisst, dass die akkumulierten Beträge der spezifischen Vergütung mit 84,085% multipliziert werden und anschliessend alle bisher geleisteten Zahlungen abgezogen werden. Beträgt die akkumulierte spezifische Vergütung aus den Monaten Januar bis Dezember 2014 beispielsweise 100.000 Euro, werden mit der Dezember-Abrechnung 84.085 Euro abzüglich aller bereits gezahlten Beträge ausgezahlt.

Für das Jahr 2014 werden im März und April 2015 noch zwei weitere Liquidationen (sog. “L13” und “L14”) erfolgen, in denen lediglich eine Erhöhung des Zahlungskoeffizienten erfolgt. Beträgt der Zahlungskoeffizient in L13 etwa 86,085% und in L14 88,085%, werden in obigem Beispiel mit der L13 weitere 2.000 Euro und mit der L14 weitere 2.000 Euro der spezifischen Vergütung für 2014 ausgezahlt.

Die verbleibende Differenz zum Mindestkoeffizienten von 98% wird erst mit der “L15” im November 2015 ausgezahlt. Damit ergibt sich in unserem Beispiel eine Verzerrung von knapp 10.000 Euro in der Liquidität der Solaranlage, die erst im November 2015 wieder aufgeholt wird.

Im März 2015 kommt es zu einer Überlappung von L13/2014 und L1/2015. Die Auszahlung von L1/2015 wird aber wegen des typischerweise sehr geringen Anfangskoeffizienten für die Zahlungen 2015 (vermutlich ca. 25%) eher gering ausfallen. Zusätzlich muss bedacht werden, dass noch mindestens drei Ausgleichszahlungen für den Zeitraum Juli 2013 bis Mai 2014 ausstehen.


Madrid, den 12. Februar 2015


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an
DIKEOS Abogados wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktion: Für Fragen steht Ihnen Herr Richard Wicke,
DIKEOS Abogados, gerne zur Verfügung.

Pressekontakt:
Richard Wicke
Dikeos Abogados
E-Mail: rwicke@dikeos.com


Dikeos Abogados
Paseo de la Habana 5, 1°-der.
28036 Madrid
Spanien

Internet: http://www.dikeos.com



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