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Pressemitteilung

Herausgeber: Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)

IWR-Ad-hoc-Meldung: Biomasse-Verordnung im Bundestag verabschiedet

IWR-Ad-hoc-Meldung: Biomasse-Verordnung im Bundestag verabschiedet


Münster (iwr-mailservice) - Die Biomasse-Verordnung ist heute im
Bundestag verabschiedet worden. Mit einem Investitionsvolumen von
mindestens zwei Milliarden DM in den nächsten drei Jahren rechnet die
energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Miachele Hustedt,
in den kommenden drei Jahren.

Mit der Verordnung würden die notwendigen Klarstellungen getroffen, welche
Stoffe und technische Verfahren bei Biomasse in den Anwendungsbereich des
EEG fallen, und welche Umweltanforderungen dabei einzuhalten sind. Als
wesentliche Problembereiche traten dabei die Frage der Altholz-Nutzung und
des Umganges mit tierischer Biomasse auf, für die konstruktive Lösungen
gefunden wurden:

- so soll es ermöglicht werden, dass alle Altholznutzungen nach EEG
vergütet werden können. Voraussetzung dafür ist jedoch das Vorliegen einer
Genehmigung nach 17. BImSchV und der Erreichung von elektrischen
Mindestwirkungsgraden im Falle des Einsatzes von Altholz in reinen
Kondensationsstromanlagen.

- bei der Verwendung von Biomasse tierischen Ursprungs gibt es gegenüber
der bisherigen Praxis keine Einschränkungen. Stoffe, die keine Ausnahme
nach dem Tierkörperbeseitigungsgesetz erhalten, bleiben jedoch weiterhin
von der Vergütung nach EEG ausgeschlossen.

Es wird damit gerechnet, dass die Biomasse-Verordnung in der nächsten
Woche in Kraft tritt.

Weitere Infos unter https://www.iwr.de bzw. https://www.iwr.de/re/iwr/special.html

Münster, den 01.06.2001



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In der Pressedatenbank recherchierbar unter http://www.iwrmailservice.de

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