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Pressemitteilung

Herausgeber: Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.

Welche Chancen haben PV-Anlagen auf Konversionsflächen?

Berlin (iwr-pressedienst) - Die Möglichkeiten, PV-Anlagen auf sog. Konversionsflächen zu errichten, wurden durch die zum 01.07.2010 in Kraft getretene Novelle des EEG gestärkt. PV-Anlagen auf Konversionsflächen können auf Grund einer geringeren Absenkung nicht nur mit einer höheren Vergütung als andere Freiflächenanlagen rechnen, PV-Anlagen sind zukünftig zusätzlich auch auf Flächen mit einer städtebaulichen und verkehrlichen Vornutzung möglich, bislang waren nur Konversionsflächen mit einer wirtschaftlichen und militärischen Vornutzung vergütungsfähig. Entscheidendes Kriterium für die Einstufung als Konversionsfläche wird weiterhin die fortdauernde Beeinträchtigung der Fläche durch die Vornutzung sein.

Nach der Streichung der Förderung von PV-Anlagen auf Ackerflächen rücken aber auch andere Flächen in den Fokus. PV-Anlagen auf planfestgestellten Flächen sind grundsätzlich vergütungsfähig. Hier bieten sich insbesondere Flächen stillgelegter Deponien an, da hier keine Nutzungskonkurrenz zu erwarten ist und die Deponien durch ihre Hanglagen PV-Anlagen begünstigen. Neu hinzugekommen ist durch die letzte Änderung des EEG auch die Möglichkeit, PV-Anlagen in bereits vor dem 01.01.2010 festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten zu errichten. Hier bieten sich auf Vorrat geplante, aber letztlich nicht genutzte Gewerbegebiete an. Nach dem Wortlaut der Novelle erfolgen bei einer Inbetriebnahme bis Jahresende keine Degressionen zum 01.07. und 01.10.2010. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit, PV-Anlagen entlang von Autobahnen und Schienenwegen zu errichten. Die hierbei entstehenden, grundsätzlich überwindbaren zulassungsrechtlichen Fragen werden dadurch aufgewogen, dass für diese Flächen, anders als häufig bei Konversionsflächen, für eine etwaige Beräumung keine Kosten entstehen.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass die PV-Novelle durch die Streichung der Ackerflächen nicht nur eine Fokussierung auf die Konversionsflächen bringen wird, sondern auch neue Möglichkeiten zur Errichtung von PV-Anlagen eröffnet.

Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich der 2. Workshop "Photovoltaik-Anlagen auf Konversions-, Deponie- und anderen Freiflächen", den in Kooperation mit dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg das Anwaltsbüro [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] am 05.10.2010 in Luckenwalde veranstaltet.

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter http://www.ggsc-seminare.de


Berlin, den 16. September 2010


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an das
Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. wird freundlichst erbeten.

Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Hartmut Gaßner, Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll., gerne zur Verfügung.

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