Pressemitteilung
Herausgeber: RA Andreas Klemm
KWK-Gesetz unter der Lupe
KWK-Gesetz unter der Lupe
- Terminhinweis zur Vortragsveranstaltung: "Anwendungsprobleme des
KWK-Gesetzes" -
Düsseldorf (iwr-mailservice) - Am Freitag, den 4. Mai 2001, 14.00 Uhr,
findet in Düsseldorf eine wissenschaftliche Vortragsveranstaltung über das
"Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung ausKraft-Wärme-Kopplung
(Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz)" statt. Den Schwerpunkt der Veranstaltung
bilden rechtliche Fragestellungen des KWK-Gesetzes vom 10. Mai 2001
(insbes. der Anwendungsbereich des Gesetzes und die Vergütungsregelung).
Die im politischen Raum viel diskutierte Frage, wie die Förderung der
Kraft-Wärme-Kopplung zukünftig ausgestaltet werden sollte, soll hingegen
nur am Rande gestreift werden.
Tagungsort ist der Industrie-Club e.V. Düsseldorf, Elberfelder Str. 6,
40213 Düsseldorf.
Nach einer Einführung durch Dipl.-Ing. Gerd MARX (Energieagentur NRW,
Wuppertal) sind die folgenden Vorträge vorgesehen:
Zunächst referiert Rechtsanwalt Andreas KLEMM (Düsseldorf) zum Thema
"Die Kraft-Wärme-Kopplung im Spannungsfeld zwischen Klimaschutz und
Wettbewerb".
Darauf folgt ein Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Achim-Rüdiger BÖRNER
(Köln) zum Thema "Das KWK-Gesetz im Umfeld von EnWG, GWB und EG-Recht".
Danach geht Dr. Bodo HERRMANN, Geschäftsführer des Instituts für
Energierecht der Universität Köln, auf das Thema "Der Anwendungsbereich
des KWK-Gesetzes (§ 2 KWK-Gesetz)" ein.
Nach einer kurzen Pause referiert Prof. Dr. Dr. Peter SALJE, Universität
Hannover, zum Thema "Die Abnahme- und Vergütungspflicht gemäß §§ 3
und 4 KWK-Gesetz".
Den letzten Vortrag hält Dr. Thomas HÖCH, RWE Net AG (Dortmund). Er
stellt den "DVG-Kriterienkatalog zum KWK-Gesetz" vor.
Für die abschließende Diskussion ist etwa eine Stunde vorgesehen.
Die Teilnahmegebühr beträgt DM 500,- (zzgl. 16% USt.) und ist nach
Erhalt der Anmeldebestätigung fällig. Mit der Anmeldebestätigung erhält
man eine Anfahrtsbeschreibung.
Anmeldungen können - unter Angabe der üblichen Kontaktinformationen -
formlos per E-Mail erfolgen. Wahlweise kann auch das Anmeldeformular
angefordert werden.
Andreas-Klemm@t-online.de
Düsseldorf, den 03. April 2001
Veröffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar an Rechtsanwalt Andreas
Klemm wird freundlichst erbeten.
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In der Pressedatenbank recherchierbar unter http://www.iwrmailservice.de
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Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Andreas Klemm gerne zur
Verfügung.
Heinrich-Heine-Allee 53
40213 Düsseldorf
Tel 0211 - 830 74 26
Fax 0211 - 830 72 00
E-Mail: Andreas-Klemm@t-online.de
Inernet: http://www.andreas-klemm.de
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