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Pressemitteilung

Herausgeber: Geothermische Vereinigung - Bundesverband Geothermie e.V.

CCS-Gesetzentwurf muss geändert werden – Bundesverband Geothermie legt Änderungsvorschläge vor

Berlin (iwr-pressedienst) - Die Geothermienutzung darf durch CCS-Vorhaben nicht verhindert werden. Der GtV – Bundesverband Geothermie (GtV – BV) lässt seiner Kritik am vorliegenden CCS-Gesetzentwurf nunmehr konkrete Änderungsvorschläge folgen.

"Die Bedeutung der Geothermie und der gesetzliche Vorrang der Erneuerbaren Energien muss im CCS-Gesetz ausreichend Beachtung finden", erklärt Hartmut Gaßner, Präsident des GtV – Bundesverband Geothermie – "Wir sind zu konstruktiver Mitarbeit gerne bereit!"

Der Bundestag wird den vorliegenden CCS-Gesetzentwurf in erster Lesung am 06.05.2009 und der Bundesrat am 15.05.2009 behandeln. Der GtV – BV geht davon aus, dass seine Änderungsvorschläge im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch rechtzeitig aufgegriffen werden.

Die Änderungsvorschläge beinhalten insbesondere einen Mindestschutz für die Erdwärmenutzung. Dieser erfolgt durch Einfügung eines Bewirtschaftungs-/Planungsermessen für die zuständige Behörde. Sofern das Nebeneinander von Erdwärmenutzung und CCS-Vorhaben nicht durch technische Maßnahmen sichergestellt werden kann, muss die zuständige Behörde die Hälfte der Fläche ihres Zuständigkeitsbereichs für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme freihalten. Für CCS-Vorhaben steht infolge ebenfalls nur eine Hälfte des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs zur Verfügung.

Ist eine Untersuchungsgenehmigung erteilt, schließt diese die Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme nach den GtV – BV-Vorschlägen nicht aus. Es können jedoch besondere technische Anforderungen an die Erdwärmebohrungen gegen Erstattung der Mehrkosten verlangt werden.

Wenn solche Absicherungen technisch oder wirtschaftlich ausscheiden, ist über eine genehmigungsreife Geothermienutzung vor Abschluss der Untersuchungen zur Kohlendioxidablagerung zu entscheiden. Die bisher vorgesehene Zurückstellung von Geothermieanträgen widerspricht der Bedeutung und dem Vorrang der Geothermie.

Die Einzelheiten bitten wir dem Papier "Vorschläge zur Änderung des Entwurfs eines CCS-Gesetzes" zu entnehmen. Sie finden es auf http://www.geothermie.de/aktuelles/aktuelles/ccs.html, dort stehen auch die ausführliche Stellungnahme und weitere Infos zum Download bereit.

Der GtV – BV beschränkt sich zunächst auf Regelungsvorschläge, die unmittelbar die Geothermienutzung betreffen. Er sieht Änderungsbedarf auch hinsichtlich der fehlenden gesetzlichen Vorgaben für die Befristung von Untersuchungsgenehmigungen. Es ist zusätzlich angeraten, die drohenden Nutzungskonflikte durch bessere Regelungen über den Datenzugang und Datenaustausch im veralteten Lagerstättengesetz sicherzustellen. Auch hierzu kann der GtV – BV Vorschläge vorlegen.


Berlin, den 5. Mai 2009


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an
Geothermische Vereinigung - Bundesverband Geothermie e.V. wird
freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Hartmut Gaßner,
Präsident Geothermische Vereinigung - Bundesverband Geothermie e.V., gerne zur
Verfügung.

c/o Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Tel: 030 7261026-0
Fax: 030 7261026-10
Email: hartmut.gassner@geothermie.de
Internet: http://www.geothermie.de



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