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Pressemitteilung

Herausgeber: Plambeck Neue Energien AG

Europäischer Gerichtshof schreibt den Vorrang der Erneuerbaren Energien fest

Europäischer Gerichtshof schreibt den Vorrang der Erneuerbaren Energien
fest



Cuxhaven (iwr-mailservice) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den
Vorrang der Erneuerbaren Energien in Europa festgeschrieben. In einem am
Dienstag (13. März 2001) verkündeten Urteil stellte der EuGH fest, daß das
deutsche Stromeinspeisungsgesetz nicht gegen EU-Recht verstößt. Der EuGH
entschied, daß die Mindestvergütungen, die die Stromversorger für die
Einspeisung erneuerbarer Energien zahlen müssen, keine staatliche
Subvention darstellen, denn die Förderung von Windkraft, Sonnenenergie,
Wasserkraft oder Biomasse werde nicht aus Haushaltsmitteln bestritten. Das
Urteil schafft jedoch darüber hinaus Sicherheit: Das Gesetz verstoße
außerdem nicht gegen die im EU-Binnenmarkt garantierte Freiheit des
Warenverkehrs, da es dem Umweltschutz diene, urteilten die europäischen
Richter. Der Umweltschutz gehöre zu den vorrangigen Zielen der EU.

"Das ist eine 100prozentige Bestätigung unserer Position", kommentiert
Dr. Wolfgang von Geldern, Vorstandsvorsitzender der Plambeck Neue Energien
AG, das Urteil der obersten europäischen Richter. "Die für die Nutzung der
Erneuerbaren Energien schon positive Empfehlung des EuGH-Generalanwalts
Francis Jacobs vom Oktober vergangenen Jahres ist mit diesem Urteil
bestätigt und sogar übertroffen worden." Jacobs hatte erklärt, das Gesetz
verstoße nicht gegen die EU-Beihilferegeln, möglicherweise aber gegen den
Grundsatz des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union. Es könne den
Handel mit Strom zwischen den EU-Ländern beeinträchtigen. Diesen Punkt
sahen die EuGH-Richter nun mit Blick auf das vorrangige Ziel des
Umweltschutzes völlig anders.

Die Plambeck Neue Energien AG sieht dieses Urteil in einer Kontinuität
von Entscheidungen zugunsten des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und
damit des Schutzes der Umwelt und des Klimas. In dieser Kontinuität stehen
das Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien, das im April 2000 in
Kraft trat und das Stromeinspeisegesetz ablöste. Diese Kontinuität setzte
sich fort in der Ablehnung von Klagen gegen das Stromeinspeisegesetz durch
das Bundesverfassungsgericht. Diese Linie wird ergänzt durch das Grünbuch
der Europäischen Union, das den Vorrang der Erneuerbaren Energien betont
und deren Verdoppelung bis zum Jahr 2010 vorsieht.

"Mit der jetzigen Entscheidung des EuGH ist der Vorrang der
Erneuerbaren Energien in Europa festgeschrieben", blickt Dr. von Geldern
nach vorn. Das macht den Weg frei für Regelungen nach dem Vorbild des
deutschen EEG. Unter anderem ist dies in Frankreich der Fall. Diese
Kontinuität gibt der in allen Bereichen der Erneuerbaren Energien tätigen
Plambeck Neue Energien AG Planungssicherheit für die Zukunft. Das Urteil
ist ein Signal zum Ausbau der Erneuerbaren Energien in Europa.



Cuxhaven, den 13.März 2001


Veröffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar an die Plambeck Neue
Energien AG wird freundlichst erbeten.




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In der Pressedatenbank recherchierbar unter http://www.iwrmailservice.de

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