Pressemitteilung
Herausgeber: windConsultant / Annette Nüsslein
Technische Dokumentationen in der Windkraftbranche – Ärgernis oder Chance?
Hamburg (iwr-pressedienst) - Es ist nicht zu übersehen: Die neuen Generationen von Windkraftanlagen werden technisch immer anspruchsvoller. Damit steigen zwangsläufig auch die Erwartungen der Kunden an eine qualitätsoptimierte Technische Dokumentation. Hierfür gelten eine Vielzahl von Gesetzen sowie Normen und Richtlinien.
Der Rechtsanwalt, Jens-Uwe Heuer, Partner in der Kanzlei Herfurth & Partner, ist Spezialist für internationales Haftungsrecht, Produkthaftung und Vertriebsrecht. Er weist in diesem Zusammenhang auf das neue Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) vom 1. Mai 2004 hin. Das GPSG führt das Gerätesicherheitsgesetz und das Produktsicherheitsgesetz zusammen und setzt die Vorgaben der geänderten EU-Produktsicherheitsrichtlinie in deutsches Recht um. Was hat sich geändert?
Das GPSG verbietet die Inverkehrgabe unsicherer Produkte. Einen Maßstab für die Sicherheit der Produkte bilden die Verordnungen zum Gerätesicherheitsgesetz in der Umsetzung einschlägiger europäischer Richtlinien, wie sie z. B. bei der EU-Maschinenrichtlinie vorhanden sind.
Einschlägig für die Sicherheitsbeurteilung einer Windkraftanlage nach dem GPSG sind die Anleitungen für den Zusammenbau, die Installation oder die Wartung sowie die Warnhinweise, die Gebrauchs- und Bedienungsanleitung und die Anweisungen für die eventuelle Beseitigung der Anlage. Relevant sind auch Hinweise zu Aufstellung und Betrieb.
Die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen gilt als gegeben, wenn einschlägige europäische technische Normen eingehalten sind. Gleiches soll in Zukunft auch für die Bereiche gelten, in denen keine europäischen Normen vorhanden sind, jedoch die DIN entsprechende Normen formuliert hat.
Um Führungskräfte in der Windkraft- und Zuliefererbranche über die aktuellen Anforderungen und Potentiale der Technischen Dokumentation zu informieren, veranstaltet windConsultant am 24. Juni in Hamburg ein Seminar. Zum Bedarf an Technischer Dokumentation aus Betreibersicht wird Dirk Jesaitis referieren, Vorstandsvorsitzender der wind 7 Aktiengesellschaft. Die Haftungsfragen erläutert Rechtsanwalt Jens-Uwe Heuer von der Kanzlei Herfurth & Partner. Über Normen und Richtlinien sowie zu Aufbau und Struktur der Technischen Dokumentation referiert Stefan Zindel, Inhaber der Zindel AG. Praxisbeispiele und die Distribution von Dokumenten über das Internet runden das Programm ab.
Weitere Informationen:
Annette Nüsslein
windConsultant
Heitmannstraße 34
22083 Hamburg
Tel: 040 / 22759557
Fax: 040 / 22759557
E-Mail: info@windconsultant.de
Internet: http://www.windConsultant.de
Hamburg, den 24. Mai 2005
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an windConsultant / Annette Nüsslein wird freundlichst erbeten.
Achtung Redaktion: Für Fragen steht Ihnen Frau Annette Nüsslein, windConsultant, gerne zur Verfügung.
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