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Pressemitteilung

Herausgeber: IIR Deutschland GmbH

Optimale Umsetzung des EEG in der Energiewirtschaft

Sulzbach (iwr-pressedienst) - Am 01.08.2004 ist nach längeren Diskussionen das wesentlich veränderte EEG in Kraft getreten. Mit mittlerweile 21 - zum Teil sehr umfangreichen Paragraphen - hat sich das Recht der Erneuerbaren Energien zu einem komplizierten und vielfältigen eigenen Rechtsgebiet entwickelt. Wegen des bundesweiten Ausgleichsmechanismus betrifft es zudem alle Akteure auf dem Energiemarkt.

Dabei stellen sich so unterschiedliche Fragen wie diejenige, wo ein Netzbetreiber eine EEG-Anlage an sein Netz anschließen muss und inwieweit er verpflichtet ist, sein Netz hierzu auszubauen. Aber auch für Stromhändler ergeben sich unmittelbare Konsequenzen aus dem EEG. So schreibt §15 Abs. 1 EEG vor, dass in Stromrechnungen mit Endkunden Mehrbelastungen aus der EEG Abnahmeverpflichtung nur unter bestimmten Voraussetzungen überhaupt ausgewiesen werden dürfen (Differenzkosten).

Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes erhalten über die neue Härtefallklausel Gelegenheit, ihre Belastungen aus dem EEG wesentlich zu minimieren. Voraussetzung hierfür ist aber eine fristgerechte und richtige Antragstellung. Auch sonst schreibt das neue Recht vielfältige Fristen, Mitteilungs- und Testatpflichten für alle beteiligten Unternehmen vor, die unbedingt zu beachten sind.

Die Seminarreihe „Das neue EEG“ des ETP bietet Mitarbeitern aus der Energiewirtschaft einen Überblick über die Inhalte der EEG-Novelle und deren rechtssichere Umsetzung in der täglichen Praxis. Das Seminar findet am 10. Mai 2005 in Köln und am 12. Juli 2005 in Stuttgart statt. Im Vordergrund stehen vor allem folgende Themen: Netzintegration von EEG-Anlagen und Abschluß von Einspeiseverträgen sowie Vergütungssätze nach dem neuen EEG. Zusätzlich werden der bundesweite Ausgleichsmechanismus und Strategien im Umgang mit dem EEG näher betrachtet.

Das Seminar richtet sich an alle Mitarbeiter aus der Energieversorgung, die mit der Umsetzung des EEG zu tun haben, sei es im Rahmen von Netzanschlussfragen oder im Zusammenhang mit der Vergütung. Vor allem sind Leiter und Mitarbeiter der Bereiche Recht, Unternehmensstrategie, Stromvertrieb, Netzmanagement, Energiehandel sowie Finanzen und Controlling angesprochen.

Das ETP, Energie Training für die Praxis, ist ein Geschäftsbereich der IIR Deutschland GmbH. Das ETP bietet Fortbildungsveranstaltungen in verschiedenen Formaten rund um das Thema Energiewirtschaft an.

Kontakt:
Kristina Sommer, Senior Konferenz Managerin, ETP, Tel: 06196/585-289,
eMail: KSommer@etp-training.de, Internet: http://www.etp-training.de


Sulzbach, den 19. April 2005


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die IIR
Deutschland GmbH wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Frau Romy König, IIR Deutschland GmbH, gerne zur Verfügung.

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