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Pressemitteilung

Herausgeber: Kanzlei Blanke Meier Evers, Bremen

Windparkbetreiber vor dem Zubau weiterer Windenergieanlagen geschützt

Bremen (iwr-pressedienst) - Wird der Wirkungsgrad eines Windparks durch den Zubau weiterer Anlagen herabgesetzt, bedeutet dies für den Betreiber oft einen harten wirtschaftlichen Einschnitt. In der Vergangenheit hat es sich als rechtlich kompliziert erwiesen, den Zubau weiterer Anlagen zu verhindern. In einem aktuellen Fall ist es nun BME gelungen, den Betreiber eines bestehenden Windparks vor der Errichtung weiterer Anlagen zu schützen.

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (Beschluss vom 23. August 2004, 2 U 35/04) gab in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren dem Betreiber des bestehenden Windparks Recht, und entzog dem bauwilligen Neubetreiber die Möglichkeit der sofortigen Errichtung seiner Windenergieanlagen. „Grundlage des Erfolges war zum einen, dass dargelegt werden konnte, dass einige der bestehenden Windenergieanlagen in ihrer Standsicherheit durch den Zubau gefährdet wurden. Zum anderen gab es vorliegend Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes, die dafür sprachen, dass der neue Bauherr vor dem Zubau weiterer Anlagen die Standsicherheit der bestehenden Anlagen nachweisen musste“, so Rechtsanwalt Dr. Andreas Hinsch von der Kanzlei BME. Da genau dieser Nachweis nicht gelang, wurde ihm im Eilverfahren seine Baumöglichkeit genommen.

Soweit ersichtlich, handelt es sich vorliegend um die erste Entscheidung in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren, dieser Art. „Insoweit dürfte die Entscheidung neue Impulse für die Planung und die Rechtmäßigkeit der Errichtung von Windenergieanlagen in einem bestehenden Windpark bedeuten. Zusammen mit der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Frage der immissionsschutzrechtlichen Zulässigkeit von Windfarmen werden sich die Anforderungen an die Neuerrichtung von Windenergieanlagen in einen bestehenden Windpark jedenfalls insgesamt steigern“, so Dr. Hinsch.

Bremen, den 31. August 2004

Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die Kanzlei Blanke Meier Evers, Bremen wird freundlichst erbeten.

Achtung Redaktionen: Für Fragen stehen Ihnen Dr. Andreas Hinsch zur Verfügung.

Kanzlei
Blanke Meier Evers
Kurfürstenallee
28211 Bremen
Tel: 0421 - 949460
Internet: http://www.bme-law.de
E-Mail: info@bme-law.de

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