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Pressemitteilung

Herausgeber: Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V., EnergieVerein e.V., Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.

Planungstipps für „solare Großkraftwerke“

Berlin (iwr-pressedienst) - Die Novelle des Erneuerbare- Energien-
Gesetzes (EEG) ebnet den Weg für die Errichtung ebenerdiger
Fotovoltaikanlagen. Sie beseitigt unter anderem die bisherige
Leistungsbegrenzung auf 100- Kilowatt und regelt die Vergütung für Strom
aus solarer Strahlungsenergie neu. Die geltende Mindestvergütung für
Solarstrom aus Freiflächenanlagen in Höhe von 45,7 ct/kWh stößt auf
zunehmendes Interesse bei Investoren und Planern.

Um in den Genuss der zwanzigjährigen Vergütung zu gelangen, müssen
jedoch zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein, die sich dem Projektplaner
nicht gleich auf den ersten Blick erschließen. So ist die Systematik der
Vergütungsregelungen des neuen EEG mit einigen bauplanungsrechtlichen
Besonderheiten verzahnt, denen bereits bei der Standortentscheidung
Beachtung geschenkt werden sollte. Daneben wirft die Umsetzung eines
Solarvorhabens in der Freifläche eine Reihe von naturschutzrechtlichen
Fragen auf. Mit der Errichtung von Freiflächenanlagen können Eingriffe in
Natur und Landschaft verbunden sein, die ausgeglichen werden müssen. Von
großer Bedeutung für den Investor sind zudem energiewirtschaftliche
Aspekte des Vorhabens insbesondere die rechtliche Absicherung der Abnahme
und Vergütung des von seiner Anlage erzeugten Solarstroms durch den
zuständigen Netzbetreiber im Rahmen eines Einspeisevertrags.

Diese Fragen werden auch im Rahmen eines Workshops der
Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. in Zusammenarbeit mit dem
EnergieVerein e.V. und dem Anwaltsbüro [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]
am 04.05.2004 in Berlin behandelt, der sich insbesondere an Planer von
Solarvorhaben in der Freifläche richtet. Darüber hinaus kann über die UVS
ein Planungsleitfaden zu dieser Thematik bezogen werden. Weitere
Informationen zum Workshop und zum Planungsleitfaden sind abrufbar unter
http://www.solarwirtschaft.de oder können per Email unter
uvs@solarinfo.de angefordert werden.


Berlin, den 07. April 2004


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Carsten Körnig,
Geschäftsführer Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V., gerne zur
Verfügung.

EnergieForum
Stralauer Platz 34
10243 Berlin
Telefon: +49-30 44009-123
Mobil: 0177-384 59 63
Telefax: +49-30 44009-124
Email: uvs@solarinfo.de
Internet: http://www.solarwirtschaft.de



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