Pressemitteilung
Herausgeber: EnergieVerein - Forum für Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbare Energien e.V.
Verankerung und Ausgestaltung der Regulierungsbehörde: Fachgespräch des EnergieVereins am 27.11.2003 in Berlin
Berlin (iwr-pressedienst) - Die zukünftige Ausgestaltung der nach der
EG-Binnenmarktrichtlinie einzurichtenden „Energie-Regulierungsbehörde“ ist
für Anlagen- und Netzbetreiber von besonderem Interesse. Aufgabe der zu
schaffenden Behörde wird es zunächst sein, konkrete Bedingungen für
Netzanschluss und Netznutzung sowie die Methoden zur Berechnung der Tarife
festzulegen. Ob der Regulierungsbehörde darüber hinaus auch
Konfliktlösungsbefugnisse für Auseinandersetzungen zwischen Netz- und
Anlagenbetreibern übertragen werden, ist bislang unklar. Der seit Anfang
September vorliegende Monitoring-Bericht zur aktuellen Lage auf dem Strom-
und Gasmarkt sieht zwar weitreichende Klage- und Beschwerderechte und
einen schnellen Rechtsweg für Verbraucher und Unternehmen gegen
Entscheidungen der künftigen Regulierungsbehörde vor, trifft jedoch keine
Aussagen über die Ausrichtung und Befugnisse der Regulierungsbehörde in
Bezug auf Konflikte zwischen Anlagen- und Netzbetreibern. Die
EG-Binnenmarktrichtlinie sieht diese Aufgabe nicht zwingend vor. Der
Referentenentwurf zum EEG hält an der Clearingstelle fest, die in der
Vergangenheit jedoch nur unzureichend Abhilfe hat schaffen können.
Im Rahmen eines abendlichen Fachgesprächs soll diskutiert werden,
welche Befugnisse die Regulierungsbehörde besitzen, in welche Beziehung
sie zu den klassischen Konfliktlösungsmechanismen treten und wo sie
behördlich angesiedelt werden soll. Als Referenten dieser Veranstaltung
haben zugesagt Hermann Albers, (BWE), Michaele Hustedt (MdB Bündnis 90/DIE
GRÜNEN), Prof. Dr. Uwe Leprich (IZES) und Dr. Volker Oschmann (BMU).
Angefragt ist Johannes Lackmann (BEE).
Der EnergieVerein – Forum für Energierecht, Energiepolitik und
Erneuerbare Energien e.V. ist ein 2001 gegründeter gemeinnütziger Verein
mit Mitgliedern aus Anlagenbetreibern, Wissenschaft, Rechtsanwälten und
persönlichen Mitgliedern. Der EnergieVerein wurde mit dem Ziel geschaffen,
seinen Mitglieder aufgrund ihres übergreifenden Sachverstandes ein Forum
für einen interdisziplinären Austausch zu bieten und damit Synergien für
eine umfassende praxisbezogene und wissenschaftliche Behandlung
energierechtlicher, energiepolitischer und energiewirtschaftlicher
Fragestellungen zu nutzen. Der EnergieVerein unterstützt die Förderung der
Erneuerbaren Energien.
Weitere Informationen zum Fachgespräch sind im Internet unter
http://www.energieverein.org oder telefonisch unter 030/72610260 bei
Rechtsanwältin Kanngießer erhältlich.
Berlin, den 10. November 2003
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an den
EnergieVerein wird freundlichst erbeten.
Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Frau Antje Kanngießer,
EnergieVerein, gerne zur Verfügung.
Geschäftsstelle
c/o Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
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