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Pressemitteilung

Herausgeber: Bundesverband Emissionshandel und Klimaschutz e.V.(bvek)

Offener Brief an den Bundeskanzler - Keine versteckten Kohlesubventionen durch zusätzliche Emissionsrechte

- Betr. Energiepolitisches Spitzengespräch am Donnerstag, 14.8 2003 –
Keine Extrazuteilung von Emissionsrechten an Energiewirtschaft! -

Augsburg (iwr-pressedienst) -

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,

Deutschland hat sich im Klimaschutz mit großem Aufwand einen Spitzenplatz
erarbeitet. Als eines der wenigen Industrieländer kann Deutschland
voraussichtlich seine Verpflichtungen im Rahmen des Kioto-Protokolls (-21%
gegenüber 1990) einhalten. Die Koalitionsvereinbarung sieht für 2020 ein
deutlich verschärftes Emissionsziel von –40% gegenüber 1990 vor.

Einige große Energieversorger sprechen am kommenden Donnerstag bei Ihnen
im Kanzleramt vor, um eine Sonderzuteilung von Emissionsrechten für den
Neubau von Kohlekraftwerken zu fordern. Wir fordern Sie auf, dies
abzulehnen und sich stattdessen auf EU-Ebene massiv für den unbeschränkten
Import von Emissionsrechten aus Klimaschutzprojekten im Ausland
einzusetzen. Dies ermöglicht die Erreichung anspruchsvoller Emissionsziele
zu geringen Kosten: Emissionsrechte sind auf dem Weltmarkt derzeit
zwischen 3-5 € je t CO2 erhältlich.

Die Energieversorger können damit die Emissionsrechte für neue
Kohlekraftwerke damit problemlos erwerben. Pro Kilowattstunde eines neuen
Kohlekraftwerks fallen dann marginale Mehrkosten von 0,2-0,3 Cent an.
Weiterhin drängen einige Energieversorger auf eine kostenlose Zuteilung
von Emissionsrechten für seit 1990 angefallenen Emissionsverringerungen in
Ostdeutschland. Jedoch hat der Staat mit Steuergeldern Stilllegung und
Ersatz der Braunkohlekraftwerke finanziert. Die Emissionsreduzierungen in
den neuen Bundesländern sind daher Eigentum des Staates. Die
Bundesrepublik benötigt sie zum Ausgleich der gestiegenen Emissionen des
Verkehrs und der Haushalte. Falls der Bund den Energieversorgern
Emissionsrechte zuteilt, bei deren Entstehung bereits Steuermittel
aufgewendet wurde, würde dies außerdem den Tatbestand einer Subvention
darstellen und wäre durch die EU anfechtbar. Wir rufen Sie daher auf,
dieser kostenlosen Sonderzuteilung nicht zuzustimmen:

gez. Dr. Axel Michaelowa

Vorsitzender des Bundesverbands Emissionshandel und Klimaschutz e.V. und
Leiter des Schwerpunkts „Internationale Klimapolitik“ am Hamburgischen
Welt Wirtschafts- Archiv


Augsburg, den 13.08.2003


Veröffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar an den Bundesverband
Emissionshandel und Klimaschutz e.V. wird freundlichst erbeten.



Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Tobias Koch,
Bundesverband Emissionshandel und Klimachutz e.V. (bvek), gerne zur
Verfügung.
Burgauerstr. 44
86156 Augsburg
Tel. 0171/755 74 80
Fax 02594/786 726
E-Mail: info@bvek.de
Internet: http://www.bvek.de



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