Pressemitteilung
Herausgeber: HMS Technologie GmbH
Versicherungswirtschaft und WEA-Anlagenhersteller müssen erneut miteinander reden – Condition Monitoring und Versicherungsbedingungen widersprechen sich
Berlin (iwr-pressedienst) - „Solange im Rahmen der
Maschinenbruchversicherung ausdrücklich sog. unvorhersehbare Schäden vom
Versicherungsschutz getragen werden, macht die Forderung nach einer
Messtechnik, die den technischen Zustand einer Windenergieanlage
beschreibt (Condition Monitoring Systems), also auch gelegentlich einen
Totalausfall ankündigt, wenig Sinn. Wenn Betreiber heute schon mal
weghören, wenn sich ein Getriebe unüberhörbar meldet, weil es demnächst
seinen Geist aufgeben wird, ist das aufgrund der vertraglichen
Gegebenheiten in den Versicherungsbedingungen erklärbar“ kommentiert Dr.
Wolfgang Holstein, Mitglied des Sachverständigenbeirats des BWE und
Urheber der Qualitätsinitiative Rotorblatt, die an den
Sachverständigenbeirat berichtet.
„Dabei ist die Zustandsüberwachung von Getriebe und Lager
vergleichsweise simpel,“ so Holstein weiter, „weil Maschinenbau eben
leichter modellierbar ist als die Rotorflügel aus Faserverstärktem
Kunststoff, das Ineinandergreifen von Zahnrädern und das Abrollen von
Wälzlagern eben nicht annähernd so kompliziert beschreibbar ist wie
Haftungs- und Versagensverhalten in der polymeren Chemie mit anisotropen
Eigenschaften.“
Die Qualitätsinitiative Rotorblatt bietet deshalb den Beteiligten die
Moderation der zu klärenden Fragen an, die von aktuellem Interesse sind.
Zunächst schlägt Holstein vor, gemeinsam über die Erstellung eines
Kennblatts für Rotorblätter zu sprechen, das generelle technische
Informationen enthält, die der Hersteller ohne Preisgabe seines
Firmen-Know-hows im eigenen Interesse liefern möchte um die Überprüfung
und Beurteilung des technischen Zustands der Blätter durch unabhängige
Gutachter effizienter zu gestalten. Auf lange Sicht wird die
Versicherungswirtschaft auch ein nachvollziehbares Kriterium für das
Stilllegen von Anlagen auf Grund von Schäden an den Rotorblättern
verlangen müssen, um die Leistungen im Rahmen der
Betriebsunterbrechungsversicherung verifizieren zu können.
Holstein, der eine Reihe von Schutzrechtsanmeldungen zum Thema
Rotorblatt-Inspektion und –Schadenserkennung quasi wie in einer Art
Bauchladen kürzlich auf der EWEC in Madrid vorgestellt hat, deutet an, das
nun auch ein in Deutschland führendes Rotorblatt-Serviceunternehmen
Interesse an den Entwicklungen zeigt.
Mehr Infos: http://www.holstein.st und http://www.rotorcare.de
Berlin, den 03. Juli 2003
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die HMS
Technologie GmbH wird freundlichst erbeten.
Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Dr. Ing. Wolfgang
Holstein, HMS Technologie GmbH, gerne zur Verfügung.
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