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Pressemitteilung

Herausgeber: EnergieVerein - Forum für Energierecht, Energiepolitik und Erneuerbare Energien e.V.

EEG-Novelle: Entwurf vor der Sommerpause nicht zu erwarten - wesentliche Streitfragen noch ungelöst

Berlin (iwr-pressedienst) - Vor der Sommerpause ist mit einem
Referentenentwurf zum EEG voraussichtlich nicht mehr zu rechnen. Dies
teilte Dr. Volker Oschmann, Referat Umwelt und Erneuerbare Energien im
BMU, den erstaunten Gästen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden beim
Fachgespräch „Rechtsprobleme bei Netzanschluss und Netzausbau“ des
EnergieVereins am 27.Mai 2003 mit. Neben der umstrittenen
Härtefallregelung zugunsten stromintensiver Betriebe verzögert die
Neukonzeption der Clearingstelle die Beratungen. Mit dieser Fragestellung
und Problemen des Netzanschlusses und Netzausbaues befasste sich auch das
Fachgespräch des Energievereins.

Im Anschluss an die Referate von Herrmann Albers, Vizepräsident des BWE
und selbst Windmüller, und Johannes Lackmann, Präsident des BEE, wurden
die streitigen Auslegungsfragen zu § 3 EEG betreffend die
Vergütungspflichten der Netzbetreiber, das Erfordernis vertraglicher
Anschluss- und Abnahmevereinbarungen und die Abgrenzung zwischen
Netzanschluss und Netzausbau thematisiert und durch zahlreiche
Praxisbeispiele veranschaulicht. Äußerst kontrovers diskutiert wurde die
mögliche gesetzliche Neufassung des Tatbestandsmerkmals „wirtschaftlich
zumutbaren Ausbaus des Netzes“. Einigkeit bestand dahingehend, dass der
Begriff der Zumutbarkeit dringend einer Präzisierung bedarf, über die Art
und Weise der gesetzlichen Umsetzung gingen die Auffassungen jedoch
auseinander. Unabhängig von klaren Einzellösungen durch die EEG-Novelle
forderten die Teilnehmer, dass der Gesetzgeber, um Unklarheiten zu
vermeiden und Auslegungsproblemen vorzubeugen, seine Erwägungen durch eine
umfassende Gesetzesbegründung belegt und die kurze und übersichtliche
Konzeption des EEG beibehält.

Hinsichtlich der Neukonzeption der Clearingstelle nach § 10 Abs. 3 EEG ist
noch unklar, welche Kompetenzen die künftige Clearingstelle haben, wie sie
sich zusammensetzen und ob und wie sie in den Rechtsweg integriert werden
soll. Erörtert wurden jeweils die Ersetzung der ersten zivil- oder
verwaltungsgerichtlichen Instanz durch eine mit entsprechender
Sachkompetenz ausgestatteten Behörde oder Schiedsstelle und die Schaffung
einer zusätzlichen außergerichtlichen Vermittlungsstelle.

Die EEG-Novelle muss darüber hinaus auch die sich jetzt schon
abzeichnenden Rechtsprobleme der Offshore-Windenergie berücksichtigen.
Dabei geht es nach Herrmann Albers insbesondere um mögliche Pachtverträge
und -zahlungen in der 12-sm-Zone und der AWZ, die Reichweite der
Netzausbauverpflichtung der Netzbetreiber und darum, ob der „Onshore“
geltende Grundsatz, dass bei Vorliegen der Baugenehmigung von Seiten des
Netzbetreibers die Netzzusage abzugeben ist, auch für Offshore-Anlagen
gilt.

Die Anforderungen der Offshore-Windkraft an die EEG-Novelle stehen im
Zentrum des nächsten Fachgesprächs des EnergieVereins zum Thema
„Offshore-Windkraft und EEG-Novelle“, das am 17.06.2003 im Rahmen der
Berliner Energietage stattfindet. Weitere Infos unter:
http://www.energieverein.org


Berlin, den 06. Juni 2003


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an den
EnergieVerein wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Frau Antje Kanngießer,
EnergieVerein, gerne zur Verfügung.

Geschäftsstelle
c/o Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
EnergieForum Berlin
Stralauer Platz 34
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