Pressemitteilung
Herausgeber: Sterr-Kölln & Partner GbR
Frankreich bekennt sich zu Erneuerbaren Energien! - Neue attraktive Einspeisetarife
Paris (iwr-pressedienst) - Bereits im Gesetz zur künftigen Energiepolitik Frankreichs vom 13. Juli letzten Jahres (LOI POPE) wurde eine Überprüfung der geltenden französischen Einspeisevergütungen angekündigt. Endlich wurden die bereits mehrfach angekündigten, neuen Vergütungsregelungen für die Einspeisung von regenerativem Strom aus Wind, Photovoltaik, Biogas und Geothermie im französischen Gesetzblatt (Journal Officiel) veröffentlicht.
Aus unserer Sicht ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung des ebenfalls im LOI POPE erklärten Ziels der französischen Regierung, bis zum Jahr 2010 einen Anteil der erneuerbaren Energien von 21% am Strombedarf zu erreichen.
Die Höhe der anfänglichen Einspeisevergütung richtet sich auch künftig nach dem Jahr der Antragstellung auf Abschluss des Stromkaufvertrags (contrat d'achat). Die genannten Vergütungen basieren auf dem Antragsjahr 2006. Neben der jährlichen Preisanpassung für Anträge ab dem Jahr 2007 beginnt ab dem Antragsjahr 2008 eine jährliche Absenkung des
Tarifs um 2%. Während der Tariflaufzeit erfolgt eine jährliche Anpassung an die Preisentwicklung.
Windenergie
Windprojekte mit Standorterträgen von bis zu 2.400 Volllaststunden jährlich erhalten künftig eine anfängliche Vergütung von 8,2 Cent je kWh für die Dauer von 15 Jahren. Für Projekte mit höheren jährlichen Standorterträgen sieht die Regelung ab dem 11. Jahr eine ertragsabhängige Absenkung der Vergütung nach dem bisherigen System vor. Für Windparkprojekte in den französischen Überseegebieten beträgt der anfängliche Tarif 11 Cent je kWh. Durch die Beschränkung der Tarifdegression auf die letzten 5 Jahre und die Erhöhung der Schwelle für den Beginn der Degression um 400 Stunden bringt die neue Tarifregelung eine wesentliche Verbesserung insbesondere für windstarke Standorte.
Für Offshoreprojekte mit bis zu 2.800 Volllaststunden beträgt die anfängliche Vergütung 13 Cent je kWh für die Dauer von 20 Jahren. Bei höheren Standorterträgen erfolgt ab dem 11. Jahr ebenfalls eine ertragsabhängige Absenkung der Vergütung.
Einspeisevergütung für Solarstrom, Strom aus Biogas und Geothermie
Die Vergütung für Solarstrom wird für 20 Jahre gewährt. Sie beträgt 30 Cent je kWh bzw. 40 Cent je kWh für die französischen Überseegebiete sowie Korsika. Bei Gebäudeintegration erhöht sich die Vergütung jeweils auf 55 Cent. Die über 1.500 Volllaststunden (1.800 für die französischen Überseegebiete) hinausgehende jährliche Einspeisung wird mit 5 Cent je kWh vergütet.
Abhängig von der Nennleistung beträgt die Vergütung für Strom aus Biogas zwischen 7,5 und 9 Cent je kWh bzw. zwischen 8,6 und 10,3 Cent für die französischen Überseegebiete. Diese Vergütung wird für 15 Jahre gewährt und kann sich durch weitere Zuschläge um bis zu 5 Cent je kWh erhöhen.
Die Vergütung für Strom aus Geothermie beträgt 12 Cent je kWh bzw. 10 Cent je kWh für die französischen Überseegebiete. Sie wird um einen Energieeffizienz-Zuschlag von bis zu 3 Cent je kWh erhöht und für 15 Jahre gewährt.
Die neuen Tarife werden das mit der Verdopplung der installierten Leistung bereits im letzten Jahr eingeläutete rasante Wachstum des französischen Windmarkts weiter beschleunigen. Auch die Bereiche Biogas und Geothermie werden von den neuen Regelungen profitieren. Für die Solarbranche ist ein rasch einsetzender PV-Boom zu erwarten.
Sterr-Kölln & Partner GbR ist ein interdisziplinärer Beratungsdienstleister für Unternehmen. Ein Beratungsschwerpunkt der Kanzlei ist der Bereich "Erneuerbare Energien". Sterr-Kölln & Partner GbR ist seit mehr als 10 Jahren in diesem Bereich tätig. Die Beratungstätigkeit der Kanzlei wird insbesondere nachgefragt von international tätigen Banken, Investoren, Projektentwicklern und Herstellern.
Paris, den 31.07.2006
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