Pressemitteilung
Herausgeber: Phoenix Solar AG
Ad-hoc-Mitteilung Phoenix Solar AG: Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital ist durchgeführt
Nicht zur Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung in den USA, Kanada, Japan und Australien
Sulzemoos (iwr-pressedienst) - Die Durchführung der am 13. Juli 2010 vom Vorstand der Phoenix Solar Aktiengesellschaft, Sulzemoos (ISIN DE000A0BVU93), mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2010 wurde heute in das Handelsregister eingetragen.Mit Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister ist das Grundkapital der Gesellschaft von 6.702.500,00 Euro um 670.200,00 Euro auf 7.372.700,00 Euro erhöht. Die Anzahl der neu ausgegebenen Aktien beträgt 670.200.
Ausschlussklausel
Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot von Wertpapieren geben. Im Zusammenhang mit der Transaktion wurde und wird kein Wertpapierprospekt erstellt. Die Verbreitung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der Wertpapiere können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen.
Vereinigte Staaten von Amerika
Diese Mitteilung ist nicht für Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien, Schutzgebiete, Bundesstaaten und des District of Columbia) bestimmt und darf weder direkt noch indirekt in die oder in den Vereinigten Staaten verbreitet werden.
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch einen Teil eines Angebots zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. Die hierin genannten Aktien der Phoenix Solar Aktiengesellschaft (die "Aktien") sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("Securities Act") noch nach dem Wertpapierrecht von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert und werden in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten und verkauft. Die Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an Personen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft noch direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act oder des Rechts eines Einzelstaats der Vereinigten Staaten von Amerika.
Kanada, Australien und Japan
Diese Mitteilung ist nicht für Personen in Kanada, Australien oder Japan bestimmt. Die hierin genannten Wertpapiere dürfen Personen in diesen Staaten nicht angeboten oder verkauft werden.
Sulzemoos, den 13. Juli 2010
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die Phoenix Solar AG wird freundlichst erbeten.
Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Frau Anka Leiner, Investor
Relations Phoenix Solar AG, gerne zur Verfügung.
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