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Pressemitteilung

Herausgeber: Plambeck Neue Energien AG

Plambeck: Fünf weitere Windpark-Projekte in Frankreich

Plambeck: Fünf weitere Windpark-Projekte in Frankreich

Cuxhaven (iwr-pressedienst) - Die Plambeck Neue Energien AG hat einen
weiteren wichtigen Schritt auf dem französischen Windkraft-Markt getan:
Sie hat fünf Windpark-Projekte übernommen, die gemeinsam von der zur
Plambeck-Gruppe gehörenden Ventura SA und dem französischen Ingenieurbüro
Cedin S.A.S. entwickelt werden. Die Windpark-Standorte befinden sich in
der sehr windreichen nordfranzösischen Küstenregion. Die Standorte, an
denen eine Leistung von rund 40 MW installiert werden kann, sind bereits
gesichert. Die Umsetzungsreife soll im Jahr 2003/4 erreicht werden. Ein
Vertrag über die Zusammenarbeit ist bereits unterzeichnet.

In die Projekte bringen die Unternehmen reichlich Erfahrung ein.
Plambeck hat bereits 30 Windparks mit rund 200 MW installierter Leistung
in Deutschland errichtet. Cedin (Compagnie d'energies douce industrielle)
ist ein auf dem französischen Markt tätiges Tochterunternehmen des
belgischen Ingenieurbüros Westenwind, das über langjährige Erfahrungen in
der Entwicklung und Projektierung von Windparks verfügt. Ventura, an der
Plambeck seit Dezember mit 80 Prozent beteiligt ist, verfügt bereits über
ein stetig wachsendes Portefolio neuer Windpark-Standorte in Frankreich,
das jetzt um diese fünf Projekte vergrößert wurde.

"Wir freuen uns, daß wir einen weiteren großen Schritt in den
französischen Markt tun können", stellten der Vorstandsvorsitzende der
Plambeck Neue Energien AG, Dr. Wolfgang von Geldern, und der Leiter der
Auslandsabteilung, Jan Koschinski, nach der Vertragsunterzeichnung fest.
Auch Frederik De Smet, Verwaltungsratsvorsitzender der Cedin, erwartet
eine erfolgreiche Zusammenarbeit beim Ausbau der Windenergie in
Frankreich.

Die fünf gemeinsam zu entwickelnden Windpark-Projekte befinden sich im
Nord-Pas-de Calais nahe der französischen Ärmelkanal-Küste. In Frankreich
steht ein schneller Ausbau der Windenergie bevor, nachdem mit einem Erlaß
des Wirtschaftsministers vom 8. Juni 2001 die Voraussetzungen dafür
geschaffen worden sind. Der Erlaß ist weitgehend mit den bewährten
Regelungen des deutschen Gesetzes zum Vorrang erneuerbarer Energien (EEG)
vergleichbar. Mit einer Abnahmepflicht für Strom aus erneuerbaren Energien
und festgelegten Preisen ist die Planungs- und Investitionssicherheit für
Windpark-Projekte gegeben.


Cuxhaven, den 14. Januar 2002


Veröffentlichung honorarfrei; ein Belegexemplar an die Plambeck Neue
Energien AG wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Rainer Heinsohn,
Plambeck Neue Energien AG, gerne zur Verfügung.
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