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Pressemitteilung

Herausgeber: Kanzlei Blanke Meier Evers, Bremen

Urteil erschüttert Betreiber - Viele Windenergieanlagen ohne Betriebsgenehmigung?

Bremen (iwr-pressedienst) - In einer neuen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht - 4 C 9.03 - die Genehmigungspflicht für Windenergieanlagen nach Bau-, beziehungsweise Immissionsschutzrecht abweichend von der bisherigen Praxis neu definiert. Eine nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtige Windfarm liegt nach Ansicht der Bundesrichter bereits dann vor, wenn Windenergieanlagen im räumlichen Zusammenhang errichtet werden. Dieses Urteil führt in der Praxis dazu, dass Baugenehmigungen für Windenergieanlagen in Zukunft praktisch eine Ausnahme bilden werden und stattdessen
immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen maßgeblich werden. Die Entscheidung führt dazu, dass vielen baurechtlich genehmigten Vorhaben die Betriebsgenehmigung fehlt. Die Entscheidung wirft sowohl für laufende Genehmigungsverfahren, als auch für bestehende Windparks eine Reihe von rechtlichen Fragen für Planer und Behörden auf, zumal die maßgebliche Rechtsänderung bereits seit Mitte 2001 eingetreten ist.

Der Spezialist für Genehmigungsrecht in der Kanzlei Blanke Meier Evers, Rechtsanwalt Dr. Andreas Hinsch, weist darauf hin, dass im Hinblick auf die neue rechtliche Situation Strategien entwickelt werden müssen, um den Betrieb der Anlagen zu sichern. „Wir haben bereits für einige Betreiber erste Schritte in dieser Richtung unternommen und Kontakt zu
Genehmigungsbehörden aufgebaut. Dem ersten Eindruck nach zeichnet sich ab, dass kooperative Lösungen gefunden werden können“, erklärt Dr. Hinsch.

Bremen, den 20. August 2004
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die Kanzlei Blanke Meier Evers, Bremen wird freundlichst erbeten.

Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Dr. Andreas Hinsch zur Verfügung.

Kanzlei
Blanke Meier Evers
Kurfürstenallee
28211 Bremen
Tel: 0421 - 949460
Internet: http://www.bme-law.de
E-Mail: info@bme-law.de

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