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Pressemitteilung

Herausgeber: DIKEOS Abogados

Neues Abrechnungssystem in Spanien: Die Abrechnung der Januar-Produktion wird nur zu 25 Prozent bezahlt

Madrid (iwr-pressedienst) - DIKEOS ABOGADOS weist darauf hin, dass der spanische Gesetzgeber für 2014 ein neues System für die Abrechnung der von Photovoltaikanlagen eingespeisten Energie eingeführt hat. Danach wird die bisherige Handhabung, im Abrechnungszyklus M+1, M+3 und M+11 provisorische und endgültige Abrechnungen durchzuführen, durch ein neues System ersetzt, bei dem mit sog. „akkumulativen Rechnungen“ über die in das Netz eingespeiste Energie abgerechnet wird. Die Februar-Rechnung betrifft also die Januar-Produktion, die März-Rechnung die akkumulierte Januar und Februar-Produktion etc.

Ferner wird durch das neue eine weitere, drastische Änderung eingeführt, die zu erheblichen Liquidatätsverzerrungen bei den spanischen Photovoltaikanlagen sorgen wird: Die CNMC darf die Produktionsrechnungen nur noch mit Mitteln bezahlen, die ihr selbst aus dem spanischen Elektrizitätsmarkt zugeflossen sind. Die Produktionsrechnungen werden also nur insoweit bezahlt, als der CNMC liquide Mittel zur Verfügung stehen.

Am vergangenen Freitag hat die CNMC beschlossen, die Januar-Produktion nur zu gut 25% zu bezahlen. Dies ist die Konsequenz daraus, dass der CNMC typischerweise am Jahresanfang nur geringe liquide Mittel zur Verfügung stehen. Die akkumulierten Rechnungen in den folgenden Monaten werden zu höheren Prozentsätzen bezahlt werden. Gleichwohl wird es zu erheblichen Einschnitten bei der Liquidität der Anlagen kommen.

Dies gilt unbeschadet der Einführung des neuen Vergütungssystems, mit dem die bisherige Zahlung eines Einspeisetarifs für die monatliche Einspeisemenge abgelöst und ein System von Pauschalzahlungen zur Gewährleistung einer Projektrentabilität von 7,5% eingeführt wird. Dazu hat die spanische Regierung im Januar 2014 konkrete Zahlen vorgelegt. Es ist damit zu rechnen, dass das neue System im Sommer 2014 erstmals angewandt wird. Die CNMC plant, dann in den ersten neun Monatsrechnungen Zuvielbeträge aus den á Konto-Zahlungen seit August 2013 auszugleichen.


Madrid, den 17. März 2014


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an
DIKEOS ABOGADOS wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktion: Für Fragen steht Ihnen Herr Richard Wicke,
DIKEOS ABOGADOS, gerne zur Verfügung.

Pressekontakt:
Richard Wicke
DIKEOS ABOGADOS, Spanien
Tel: +34.91.590.33.70
E-Mail: rwicke@dikeos.com


DIKEOS ABOGADOS
Paseo de la Habana 5, 1-der.
28036 Madrid

Internet: http://www.dikeos.com



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