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Pressemitteilung

Herausgeber: Sterr-Kölln & Partner mbB

Grünes Licht für neues Tarifdekret in Frankreich

- Europäische Kommission billigt „Tarifdekret Wind“


Paris/Freiburg/Berlin (iwr-pressedienst) - Die europäische Kommission hat die Vereinbarkeit eines staatlich garantierten Einspeisetarifs mit den europäischen Rechtsvorschriften ausdrücklich bestätigt: Das im Oktober 2013 von der französischen Regierung gemäß den beihilferechtlichen Vorschriften angezeigte neue „Tarifdekret Wind“ wurde gebilligt.

Seit 2008 war das französische Tarifdekret Gegenstand eines Verfahrens, das ein Verband der Windkraftgegner eingeleitet hatte. Dieses zunächst kaum beachtete Verfahren führte seit 2012 zu großer Verunsicherung am Markt. In der Tat hatten die französischen Gerichte alle Argumente des Verbandes zurückgewiesen – es blieb nur noch die Frage offen, ob der garantierte Einspeisetarif eine staatliche Beihilfe darstelle und damit ein Anzeigeverfahren vor der Europäischen Kommission erforderlich gewesen wäre.

Im Dezember 2013 qualifizierte der Europäische Gerichtshof schließlich den Tarifmechanismus als staatliche Beihilfe - und damit das Tarifdekret als anzeigepflichtig. Der Staatsrat wird das nicht angezeigte Tarifdekret demnächst aufheben.

Neues Tarifdekret bringt Planungssicherheit
Im Vorgriff zu dieser Aufhebung hat die französische Regierung ein neues Tarifdekret vorbereitet und bei der Kommission angezeigt. Dieses Verfahren hat jetzt zu der Billigung geführt. Damit ist der Weg für den Erlass des neuen Tarifdekrets frei.

Die französische Regierung hat signalisiert, die nächsten Verfahrensschritte zum Erlass zeitnah einzuleiten, damit ein nahtloser Übergang zwischen dem bisherigen und dem neuen Tarifdekret sichergestellt ist.

Die Windbranche hat die Entscheidung der Kommission begrüßt. „Die Verunsicherung, die im Rahmen des laufenden Verfahrens spürbar war, sollte nun beendet sein.“, stellt Sibylle Weiler, Partnerin, Avocat au Barreau de Paris und Rechtsanwältin, fest.

Ob das System der staatlich garantierten Einspeisetarife auch für die nächste Generation von Windparks Anwendung finden wird, bleibt allerdings noch abzuwarten. Die in Kürze zu erwartenden „Leitlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen“ der Kommission werden für die europäische Branche langfristig von großer Bedeutung sein, sagt Laurent Brault, Avocat au Barreau de Paris und Senior Associate.

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Paris/Freiburg/Berlin, den 8. April 2014


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