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Pressemitteilung

Herausgeber: DIKEOS Abogados

Photovoltaik Spanien: Die erste Eintragungsrunde für den neuen Einspeisetarif hat begonnen!

Madrid (iwr-pressedienst) - In Spanien läuft seit dem 15. Oktober 2008 die Frist für die Teilnahme an der ersten Eintragungsrunde ("convocatoria") zur Vergabe des neuen Einspeisetarifs an Photovoltaikprojekte. Die Frist läuft bis zum 15. November 2008. Spätestens am 16. Januar 2009 werden die Projekte verkündet, denen in dieser Eintragungsrunde der neue Tarif zugeordnet worden ist.

Für die Berücksichtigung der Anträge spielt der Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb der Frist keine Rolle. Es kommt also nicht darauf an, wer seinen Antrag zuerst eingereicht hat. Vielmehr ist es für die Vergabe des Einspeisetarifs entscheidend, welches Alter die wesentlichen Genehmigungen, Zuteilungen und Eintragungen haben. Die Antragsunterlagen können unter "http://www.mityc.es/es-ES/Servicios/OficinaVirtual/Procedimientos/SecretariaEnergia/PREFO" abgerufen werden.

Zum Hintergrund: Die spanische Regierung hat am 26. September 2008 das neue Köngliche Dekret über die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen verabschiedet. Die Veröffentlichung im spanischen "Boletín Oficial del Estado" erfolgte einen Tag später, so dass das neue Königliche Dekret am 28. September 2008 in Kraft trat.

Bekanntlich erhielten den alten Einspeisetarif nur solche Photovoltaikanlagen, die vor dem 29. September 2008 die endgültige Eintragung im sog. Besonderen Erzeugerregister ("RIPRE") erlangt hatten. Die neue Regelung ist also buchstäblich in letzter Sekunde in Kraft getreten.

Das neue Königliche Dekret ("Real Decreto 1578/2008, de 26 de septiembre, de retribución de la actividad de producción de energía eléctrica mediante tecnología solar fotovoltaica para instalaciones posteriores a la fecha límite de mantenimiento de la retribución del Real Decreto 661/2007, de 25 de mayo, para dicha tecnología") bringt fünf ganz wesentliche Neuerungen mit sich:

1. Die Photovoltaikprojekte werden neu aufgeteilt, und zwar in Dach- und Gebäudeprojekte zum einen, diese unterteilt in Projekte mit einer Nennleistung von weniger oder gleich 20 kW und solche mit einer höheren Nennleistung, und sonstige Projekte zum anderen. In letztere Kategorie fallen insbesondere die Freiflächenanlagen.

2. Es wird ein neues Register eingeführt, mit dem den vollständig entwickelten Projekten vorab - also vor ihrer Verwirklichung - ein Einspeisetarif zugeordnet wird. Einen regulierten Tarif erhalten seit dem 29. September 2008 also nur noch diejenigen Projekte, die in dieses neue Register, das sog. "Register über die Vorab-Zuweisung der Vergütung" (Registro de Preasignación de Retribución - "RPR") eingetragen worden sind.

3. Beim Einspeisetarif gibt es gleich mehrere Neuigkeiten: Die Neuregelung legt einen Einstiegstarif von 32 Cent pro kWh für die erste Eintragungsrunde in das RPR fest (mit Ausnahme der Dach- und Gebäudeanlagen mit einer Nennleistung von weniger als oder gleich 20 kW, die 34 Cent erhalten). Dies ist aber nur der Einstiegstarif für die erste Eintragungsrunde, schon in der zweiten kann sich dieser Einstiegstarif ändern, wenn in der ersten Eintragungsrunde mehr als 75% der ausgelobten Nennleistung in das RPR eingetragen werden. Desweiteren gibt es keine Aufteilung von Freiflächenanlagen in 100 kW-Projekte mehr. Freiflächenanlagen von einer Grösse von bis zu 10 MW werden vielmehr mit demselben Tarif vergütet. Schliesslich ist eine weitere Neuerung, dass der Tarif jetzt ausdrücklich nur noch für 25 Jahre gezahlt wird.

4. Es werden Obergrenzen für die Eintragung in das RPR festgesetzt. Auszugehen ist dabei von den Basis-Obergrenzen für das Jahr 2009: In den vier jährlichen Eintragungsrunden sollen in 2009 maximal 133 MW an Freiflächenanlagen und 267 MW an Dach- und Gebäudeanlagen eingetragen werden (von denen 10% auf die Kleinanlagen und 90% auf die Anlagen > 20 kW entfallen). In den Folgejahren reduzieren oder erhöhen sich die Basis-Obergrenzen je nach Entwicklung des Einstiegstarifs. Über die Basis-Obergrenzen hinaus werden ausnahmsweise für die Freiflächenanlagen in 2009 zusätzliche 100 MW und in 2010 zusätzliche 60 MW ausgelobt. Insgesamt sollen in den Jahren 2009, 2010 und 2011 ca. 1.500 MW in das RPR eingetragen werden. 2012 soll dann über eine neue Vergütungsstruktur entschieden werden.

5. Es muss jetzt für alle Anlagen der Aval über 500 Euro/kW hinterlegt werden. Nur bei den Kleinanlagen auf Dächern oder Gebäuden reduziert sich die Avalsumme auf 50 Euro/kW. Die Verpflichtung betrifft auch "Altanlagen", also solche, die nach den bisherigen gesetzlichen Vorschriften keinen Aval zu stellen hatten (insbesondere die Dachanlagen, aber auch die Freiflächenanlagen z.B. in Castilla-La Mancha!).

Dies sind die wesentlichen Neuigkeiten des Königlichen Dekrets. Darüber hinaus sind eine Vielzahl weiterer Regelungen, insbesondere über die Funktionsweise des RPR (Reihenfolge der Eintragungen gemäss der Chronologie der Projektentwicklung), die Anpassungen des Einstiegstarifs, die Anpassungen und Ergänzungen der Basis-Obergrenzen geschaffen worden, die zum Teil schwer verständlich sind.

Wichtig sind noch vier Bereiche, die nur kurz dargestellt werden sollen:

a) Übergangsregelungen

Es gibt einige Übergangsregelungen, die die Wirkungen des späten Zustandekommens der gesetzlichen Neuregelungen abmildern sollen: Für die zwei ersten Eintragungsrunden werden kurze Antragsfristen gesetzt, die für eine schnelle Rechtssicherheit bei denjenigen Anlagen sorgen sollen, die den Termin 29. September 2008 nicht haben einhalten können. Folgerichtig werden bei den ersten zwei Eintragungsrunden zuerst die Projekte eingetragen, die über die endgültige Eintragung im RIPRE verfügen (NB: Es lohnt sich also, auch nach dem 29. September 2008 die endgültige Eintragung weiterzuverfolgen).

b) Rückforderung bereits hinterlegter Avale

Nach dem Inhalt des Real Decreto 1578/2008 verschafft allein die Tatsache des Inkrafttretens der Neuregelung dem Anlagenentwickler die Möglichkeit, einen in der Vergangenheit hinterlegten Aval über 500 Euro/kW zurückzufordern. Wer allerdings den Antrag auf Eintragung seines Projekts in das RPR stellt, verliert diese Möglichkeit wieder.

c) Ausführungsfrist

Wer in das RPR eingetragen worden ist, hat eine Ausführungsfrist von einem Jahr einzuhalten, sonst wird das Projekt im RPR gelöscht und - vorbehaltlich besonderer Umstände - aus dem Aval vollstreckt.

d) Weitere Voraussetzung für den Erhalt des Einspeisetarifs

Ein besonderes Schmankerl hat sich der spanische Gesetzgeber mit der Einführung einer weiteren Voraussetzung für die Zuweisung des alten Einspeisetarifs vor dem 29. September 2008 erlaubt: Es sollen nur solche Projekte den Einspeisetarif des Real Decreto 661/2007 erhalten, die nicht nur vor dem 29. September 2008 die endgültige Eintragung im RIPRE erhalten hatten, sondern vor dem 29. September 2008 auch schon effektiv mit der Produktion und Einspeisung begonnen hatten. Bei dieser - rückwirkenden und deswegen zweifelhaften - Massnahme dürfte es sich um die Intention handeln, den alten Einspeisetarif dort wieder zu entziehen, wo die Erteilung der endgültigen Eintragung im RIPRE wegen des nicht vollständigen Abschlusses der Anlagenerstellung an sich nicht hätte erteilt werden dürfen.


Madrid, den 20. Oktober 2008


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an
DIKEOS Abogados wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktion: Für Fragen steht Ihnen Herr Richard Wicke,
DIKEOS Abogados, gerne zur Verfügung.

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Fax: +34.91.563.85.60
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