IWR-Pressedienst.de

Pressemitteilungen der Energiewirtschaft seit 1999

fotolia 73444491 1280 256

Pressemitteilung

Herausgeber: AviaCert GmbH

AviaCert als Stelle für Baumusterprüfung von BNK-Systemen benannt - Neue Vorschrift zu Luftfahrthindernissen

© Adobe Stock
© Adobe Stock
Redefin (iwr-pressedienst) - Die Firma AviaCert GmbH mit Büros in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg wurde Mitte des Jahres als Stelle für die Baumusterprüfung von BNK-Systemen direkt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur benannt.

Hintergrund dieser Benennung ist eine, Anfang des Jahres erlassene, Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) aus dem Bundesverkehrsministerium, nach der bis Mitte des Jahres 2021 Luftfahrthindernisse wie bspw. Windenergieanlagen in Deutschland mit transponderbasierten Systemen zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgestattet sein müssen.

Dies bedeutet, dass im Falle der Windenergieanlagen, die in der Nähe von Wohngebieten oder Ortschaften angelegt sind, diese nachts nicht mehr permanent durch rotblinkende Leuchten beleuchtet werden, sondern nur noch dann, wenn ein Luftfahrzeug sich innerhalb eines bestimmten Bereiches zu dieser Anlage bewegt. Zu diesem Zweck sollen transponderbasierte Systeme zum Einsatz kommen, die auf einer direkten Kommunikation zwischen den meist bereits vorhandenen Transpondern an Bord der Luftfahrzeuge und entsprechenden Empfängern am Boden beruhen. Durch diese Systemkombination werden die Blinkleuchten an den Anlagen nur im direkten Nutzungsfall aktiviert, sodass Lichtemissionen für Anwohner massiv reduziert werden können.

Um den neuen Anforderungen der Verwaltungsvorschrift gerecht zu werden, sind diese BNK-Systeme durch eine vom Bundesministerium benannte Stelle gemäß eines festgelegten Prüfkonzepts zu prüfen und zuzulassen. Mit dem Nachweis des erforderlichen Prüfkonzepts, der Zertifizierung nach ISO 9001 sowie der wichtigen flugbetrieblichen Kenntnisse und einem Konzept zur Baumusterprüfung konnte AviaCert im Juni die Benennung durch das BMVI erhalten. Somit steht AviaCert nun deutschlandweit als Ansprechpartner für die Baumusterprüfung der BNK-Systeme zur Verfügung, um Hersteller und Betreiber bspw. von Windenergieanlagen bei den notwendigen Anpassungen der Systemkomponenten auf Transponder- und Radarbasis zu unterstützen.

Mit mehr als zwei Jahrzehnten Luftfahrterfahrung in interdisziplinären Teams liegen die Kernkompetenzen der AviaCert GmbH in den Bereichen Luftverkehrsrecht, Compliance und Zertifizierung, flugbetriebliche Sicherheit sowie Training und Qualifikation. AviaCert prüft im Auftrag von Behörden, Unternehmen und Institutionen die Einhaltung entsprechender luftrechtlicher Vorgaben und steuert komplexe Genehmigungs- und Zertifizierungsverfahren.


Download Pressegrafiken:

https://www.iwrpressedienst.de/bild/aviacert/defe2_AC_BNK_Pressenfoto.jpg
© Adobe Stock

https://www.iwrpressedienst.de/bild/aviacert/01463_aviacert-logo.png
© AviaCert GmbH


Redefin, den 19. August 2020


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die AviaCert GmbH wird freundlichst erbeten.



Achtung Redaktionen - Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Pressekontakt:

AviaCert GmbH
Dirk Hala
Tel: +49 (0)38854 628192
Fax: +49 (0)38854 627899
E-Mail: d.hala@aviacert.de


AviaCert GmbH
Schulstraße 3
19230 Redefin

Internet: https://aviacert.de



Online-Pressemappe - alle Pressemitteilungen der AviaCert GmbH | RSS-Feed abonnieren


Pressebilder nur für die redaktionelle Verwendung
Hinweis: Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Emittent / Herausgeber der Meldung »DE293554087« verantwortlich.
Daten werden geladen...
Daten werden geladen...