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Pressemitteilung

Herausgeber: windcomm schleswig-holstein e. V.

Neuer Vorstand, alte Windeignungsgebiete

- windcomm schleswig-holstein e. V. informiert über Folgen des OVG-Urteils


Husum (iwr-pressedienst) - „Möglicherweise werden die vor 2012 gültigen Eignungsgebiete für die Windenergienutzung wieder Gültigkeit erlangen, wenn das Urteil gegen die Teilfortschreibung der Regionalpläne rechtskräftig wird“, so die Einschätzung der Rechtsanwältin Stefanie Geiger von der Hamburger Kanzlei Becker Büttner Held. Über die Folgen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig referierte die Expertin auf Einladung des Windkraft-Branchenclusters windcomm schleswig-holstein e. V. auf dessen jährlicher Mitgliederversammlung im NordseeCongressCentrum (NCC) in Husum. Das OVG Schleswig hatte am 20. Januar 2015 die Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung für unwirksam erklärt. Das betrifft die Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde, Pinneberg, Segeberg, Stormarn und das Herzogtum Lauenburg. Das Urteil ist allerdings erst rechtskräftig, wenn einen Monat nach Zustellung des vollständigen Urteils keine Rechtsmittel von den Beteiligten eingelegt wurden. Zurzeit wartet die Landesregierung auf die schriftliche Urteilsbegründung und prüft dann, ob sie gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde einlegt.

95 Windkraft-Unternehmen aus Norddeutschland sind Mitglieder im windcomm schleswig-holstein e. V., von Anlagenherstellern über Zulieferer bis hin zu Planern, der Finanzierungsbranche und weiteren Dienstleistern. Durch die Ausweisung neuer Windkraft-Eignungsgebiete in den Regionalplänen von 2012 erlebte die Branche einen Aufschwung in Schleswig-Holstein. Allein im vergangenen Jahr wurden 455 neue Windkraftanlagen gebaut und damit 1,8 Milliarden Euro im nördlichsten Bundesland investiert. Für die kommenden zwei Jahre werden ähnlich hohe Zubauzahlen erwartet – falls das Oberverwaltungsgericht nicht sämtliche Regionalplan-Fortschreibungen für unwirksam erklärt. Die Mitglieder des windcomm schleswig-holstein e. V. nutzen ihre Veranstaltungen, zum Beispiel die Vereinsstammtische, um mit Gastrednern diese und andere aktuelle politische und verwaltungsrechtliche Fragestellungen zu diskutieren.

Während der jüngsten Mitgliederversammlung wurde außerdem ein neues Vorstandsmitglied gewählt. Die bisherige Vorsitzende Renate Duggen trat nicht zur Wiederwahl an. Als ihr Nachfolger unterstützt nun Kristian Hamel von der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein (WTSH) die bisherigen Vorstandsmitglieder Volker Köhne (DNV GL, Kaiser-Wilhelm-Koog) und Asmus Thomsen (VR Bank Niebüll) bei ihrer Arbeit. Der Schwerpunkt der Arbeit von Kristian Hamel liegt in der Ansiedlungsberatung und deutsch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen. „Ich möchte den Mitgliedern des windcomm e. V. die Möglichkeiten und Angebote der Förderung, die das Land für Unternehmen bereit hält, noch zugänglicher machen“, sagte Hamel zu den geplanten Schwerpunkten seiner Vorstandsarbeit. Den Vorstandsvorsitz hat nach interner Absprache des dreiköpfigen Teams Asmus Thomsen inne, Volker Köhne ist sein Stellvertreter.

Der windcomm schleswig-holstein e. V. sieht sich zusammen mit der aus EU- und Landesmitteln finanzierten Netzwerkagentur windcomm schleswig-holstein als Vermittler und Branchennetzwerk zwischen der Windbranche und der Landesregierung sowie den Fachbehörden. Gastrednerin Stefanie Geiger wies in ihrem Vortrag immer wieder darauf hin, dass die Landesplanung den gegensätzlichen Zielen gerecht werden muss, einerseits den Ausbau der Windkraft zu unterstützen, andererseits die Belastung von Anwohnern, Natur und Landschaftsbild zu begrenzen. Vereinsgeschäftsführer Martin Kopp betonte: „Wir wollen die Betroffenen – Kommunen, Landesregierung, und Windparkplaner – beratend unterstützen. Bei allen ist in dieser Situation Augenmaß gefragt, um die mehrheitliche Akzeptanz der Windkraftnutzung in Schleswig-Holstein zu erhalten.“


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Husum, den 24. Februar 2015


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an windcomm
schleswig-holstein e. V. wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Martin Kopp,
Geschäftsführer windcomm schleswig-holstein e. V., gerne zur Verfügung.

Pressekontakt:
Martin Kopp
E-Mail: m.kopp@wfg-nf.de


windcomm schleswig-holstein e. V.
Schloßstraße 7
25813 Husum

Internet: http://www.windcomm.de



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