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Pressemitteilung

Herausgeber: windcomm schleswig-holstein - Netzwerkagentur Windenergie

Ausnahmen ersetzen Regionalpläne in Schleswig-Holstein

- Windbranche diskutiert mit Landesplanung über neuen Rechtsrahmen

Husum (iwr-pressedienst) - Die Landesregierung plant eine Gesetzesänderung zum Landesplanungsgesetz und anschließend einen Planungserlass zur Fortschreibung der Raumordnungspläne im Bereich Wind, um den Windkraftanlagen-Zubau weiterhin steuern zu können. Über diese Vorschläge diskutierten 130 Vertreter der Windbranche aus Schleswig-Holstein und Umgebung beim windcommunity treffen, einer gemeinsamen Veranstaltung der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), der Messe Husum & Congress und der Netzwerkagentur windcomm schleswig-holstein.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hatte im Januar zwei der fünf Regionalpläne des Landes, in denen Eignungsgebiete für die Windkraftnutzung festgelegt wurden, für ungültig erklärt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so bestünde nach einhelliger Meinung sowohl der Landesverwaltung als auch der Windkraft-Branche eine große Gefahr für den „Wildwuchs“ von Turbinen. In den betroffenen Regionen könnten auch die Kommunen den Bau neuer Windkraftanlagen nur sehr eingeschränkt durch Bauleitplanungen steuern. Ernst Hansen, Leiter der Landesplanung in der schleswig-holsteinischen Staatskanzlei, erklärte dazu während des windcommunity treffens: „Wir wollen den Zubau von Windkraftanlagen zulassen, aber Wildwuchs verhindern. Unser Vorschlag ist deshalb ein ergänzender Paragraf 18 a im Landesplanungsgesetz, der den Bau von Windkraftanlagen vorläufig für zwei Jahre für unzulässig erklären würde – aber Ausnahmen durch Entscheidungen der Landesplanungsbehörde zuließe. Für diese Ausnahmen erarbeiten wir einen Planungserlass mit einem Kriterien-Katalog.“ Der Katalog werde aus „harten“ (zum Beispiel gesetzliche Verbote) und „weichen“ (zum Beispiel planerische Freihalteentscheidungen) Tabu-Kriterien bestehen. Hansen nannte auch einen Zeitplan: „Die Gesetzesänderung könnte schon im Mai vom Landtag beschlossen werden und Ende Mai in Kraft treten.“ Der Planungserlass könne kurze Zeit später herausgegeben werden, sodass bereits im Juni erste Ausnahmegenehmigungen erteilt werden könnten. Die Landesplanung werde jedenfalls sicherstellen, dass das Ausnahmeverfahren nicht zu relevanten Verzögerungen im Genehmigungsverfahren führen werde.

Die Pläne der Landesregierung ernteten Zustimmung, allerdings müsse der Kriterien-Katalog „transparent, nachvollziehbar und verlässlich“ sein, betonte Windpark-Planer Hans-Heinrich Andresen.

Erk Westermann-Lammers, Vorstandsvorsitzender der IB.SH, stimmte zu, dass Planungssicherheit jetzt insbesondere für Projektentwickler wichtig sei. „Die Projektentwicklung, bei der wir in Schleswig-Holstein viel Know-how haben, ja führend sind, ist ein zentraler Teil der Wertschöpfungskette in der Windindustrie.“ Die erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein sorgten neben einer primären Wertschöpfung mit 15.700 Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen auch für eine so genannte sekundäre Wertschöpfung, die sich als gestiegene Kaufkraft im ländlichen Raum bemerkbar mache. Die IB.SH habe seit 1990 zusammen mit den regionalen Banken und Sparkassen als Konsortialpartner 2,8 Milliarden Euro Investitionen in erneuerbare Energien begleitet und werde sich auch weiterhin finanziell und mit Beratungsleistungen für die Energiewende engagieren.

windcomm-Projektkoordinator Dr. Matthias Hüppauff ging darauf ein, dass im kürzlich novellierten Erneuerbare-Energie-Gesetz ein jährlicher Nettozubau von 2.500 Megawatt Onshore-Windenergie festgelegt wurde. Dafür werde bundesweit eine Fläche von mindestens 10.000 Hektar zur Aufstellung von Windrädern benötigt. „Wir brauchen ein abgestimmtes Konzept. Die Bundesregierung sollte sich mit den Ländern frühzeitig absprechen, wo wie viele Windkraft-Eignungsgebiete zur Verfügung stehen oder geschaffen werden müssen“, sagte Hüppauff. Er befürchtet, dass kein ausreichender Wettbewerb für Ausschreibungsrunden entstehen kann. „Wenn zu wenige Anbieter eine Genehmigung bekommen, weil keine Flächen vorhanden sind, gibt es auch weniger Gebote in einer Ausschreibungsrunde. Im schlechtesten Fall steigen dann die Vergütungen über das Niveau, das heute im EEG vorgesehen ist.“

Das nächste große Treffen der Windindustrie-Branche ist die HUSUM Wind 2015, die vom 15. bis 18. September dauert. Nach der Einigung zwischen der Hamburger und der Husumer Messegesellschaft findet nun im jährlichen Wechsel in der Hansestadt eine internationale Windmesse und in Husum eine auf Deutschland und die europäischen Nachbarn fokussierte Messe statt. Peter Becker, Geschäftsführer der Messe Husum & Congress, berichtete: „Unsere Standflächen sind bereits zu 95 Prozent ausgebucht. Mit 600 Ausstellern auf 25.000 Quadratmetern sind wir in diesem Jahr die größte Windmesse der Welt.“

Nähere Informationen unter www.windcomm.de.


Husum, den 30. April 2015


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an windcomm
schleswig-holstein - Netzwerkagentur Windenergie wird freundlichst erbeten.


Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Dr. Matthias Hüppauff,
windcomm schleswig-holstein - Netzwerkagentur Windenergie, gerne zur
Verfügung.

Pressekontakt
Dr. Matthias Hüppauff
Tel: + 49 (0) 4841 66 85 - 0
Fax: + 49 (0) 4841 66 85 - 16
E-Mail: info@windcomm.de
Internet: http://www.windcomm.de

windcomm schleswig-holstein
Netzwerkagentur Windenergie
Schloßstraße 7
25813 Husum



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