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Umweltkontor AG begrüßt Entwurf zur Novelle des EEG und schlägt Umverteilung der steuerfreien Rückstellungen für Atomkraftwerke vor - Chancengleichheit der Erneuerbaren Energien gewährleisten -Original-Pressemitteilung vom 21.08.2003Herausgeber:Umweltkontor Renewable Energy AktiengesellschaftErkelenz (iwr-pressedienst) - Die Umweltkontor AG, Erkelenz, begrüßtden kürzlich vorgelegten Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und fordert gleichzeitig die Chancengleichheit für Erneuerbare Energien im Vergleich zu Atomstrom. „Der vorliegende Referentenentwurf ist eine gute Basis, um der Erneuerbare-Energien-Branche solide Rahmenbedingungen zu erhalten“, so Umweltkontor-Vorstandssprecher Heinrich Lohmann. Vor dem Hintergrund der derzeit kontrovers geführten Diskussion im Hinblick auf die zukünftige Energieversorgung in Deutschland sieht Lohmann jedoch noch einigen Aufklärungsbedarf. So werden durch einige Politiker die Kohle-Subventionen mit den gesetzlichen Grundlagen im Rahmen des EEG in Zusammenhang gebracht. Im Gegensatz zur Kohleförderung würde eine Streichung der Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen jedoch keine Entlastung des Bundeshaushaltes mit sich bringen. „Das EEG schafft z.B. für Windparks und Solarstromanlagen genau die langfristige Investitionssicherheit, wie sie die großen Energieversorger beim Bundeskanzler derzeit für ihre Kohlekraftwerke einfordern“, stellt Lohmann klar. Zudem erinnert der Umweltkontor-Chef an zahlreiche Vergünstigungen, die vor allem die Atomenergie jahrzehntelang genossen hat und noch bis heute davon profitiert. Neben Subventionen und Forschungs- und Entwicklungskosten in zweistelliger Milliardenhöhe sind hier vor allem die Befreiung von der Versicherungspflicht sowie steuerfreie Rückstellungen der AKW-Betreiber zu nennen. Diese sind jetzt allerdings in das Fadenkreuz der EU-Wettbewerbs-Kommission geraten. „Die Rückstellungen in Höhe von derzeit etwa 30 Milliarden Euro sollten durch die Atomkraftwerksbetreiber in einen gemeinnützigen Fonds eingezahlt werden. Mit diesen Geldern könnten dann – ohne Belastung für den Bundeshaushalt – zusätzliche Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Bereich der Erneuerbaren Energien getätigt werden“, so Lohmann. Erkelenz, den 21. August 2003 Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die Umweltkontor® Renewable Energy Aktiengesellschaft wird freundlichst erbeten. Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Andreas Köster, Pressesprecher der Umweltkontor® Renewable Energy Aktiengesellschaft, gerne zur Verfügung. Brüsseler Allee 23 41812 Erkelenz Tel: (0 24 31) 94 52 - 302 Fax: (0 24 31) 94 52 - 216 E-Mail: mailto:presse@umweltkontor.com Internet: http://www.umweltkontor.com Neue Suche
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