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Umweltkontor AG begrüßt Entwurf zur Novelle des EEG und schlägt Umverteilung der steuerfreien Rückstellungen für Atomkraftwerke vor - Chancengleichheit der Erneuerbaren Energien gewährleisten -

Original-Pressemitteilung vom 21.08.2003

Herausgeber:

Umweltkontor Renewable Energy Aktiengesellschaft

Erkelenz (iwr-pressedienst) - Die Umweltkontor AG, Erkelenz, begrüßt
den kürzlich vorgelegten Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums
zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und fordert
gleichzeitig die Chancengleichheit für Erneuerbare Energien im Vergleich
zu Atomstrom.

„Der vorliegende Referentenentwurf ist eine gute Basis, um der
Erneuerbare-Energien-Branche solide Rahmenbedingungen zu erhalten“, so
Umweltkontor-Vorstandssprecher Heinrich Lohmann. Vor dem Hintergrund der
derzeit kontrovers geführten Diskussion im Hinblick auf die zukünftige
Energieversorgung in Deutschland sieht Lohmann jedoch noch einigen
Aufklärungsbedarf. So werden durch einige Politiker die Kohle-Subventionen
mit den gesetzlichen Grundlagen im Rahmen des EEG in Zusammenhang
gebracht. Im Gegensatz zur Kohleförderung würde eine Streichung der
Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energiequellen jedoch keine
Entlastung des Bundeshaushaltes mit sich bringen. „Das EEG schafft z.B.
für Windparks und Solarstromanlagen genau die langfristige
Investitionssicherheit, wie sie die großen Energieversorger beim
Bundeskanzler derzeit für ihre Kohlekraftwerke einfordern“, stellt Lohmann
klar.


Zudem erinnert der Umweltkontor-Chef an zahlreiche Vergünstigungen, die
vor allem die Atomenergie jahrzehntelang genossen hat und noch bis heute
davon profitiert. Neben Subventionen und Forschungs- und
Entwicklungskosten in zweistelliger Milliardenhöhe sind hier vor allem die
Befreiung von der Versicherungspflicht sowie steuerfreie Rückstellungen
der AKW-Betreiber zu nennen.

Diese sind jetzt allerdings in das Fadenkreuz der
EU-Wettbewerbs-Kommission geraten. „Die Rückstellungen in Höhe von derzeit
etwa 30 Milliarden Euro sollten durch die Atomkraftwerksbetreiber in einen
gemeinnützigen Fonds eingezahlt werden. Mit diesen Geldern könnten dann –
ohne Belastung für den Bundeshaushalt – zusätzliche Forschungs- und
Entwicklungsausgaben im Bereich der Erneuerbaren Energien getätigt
werden“, so Lohmann.


Erkelenz, den 21. August 2003


Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die
Umweltkontor® Renewable Energy Aktiengesellschaft wird freundlichst
erbeten.



Achtung Redaktionen: Für Fragen steht Ihnen Herr Andreas Köster,
Pressesprecher der Umweltkontor® Renewable Energy Aktiengesellschaft,
gerne zur Verfügung.
Brüsseler Allee 23
41812 Erkelenz
Tel: (0 24 31) 94 52 - 302
Fax: (0 24 31) 94 52 - 216
E-Mail: mailto:presse@umweltkontor.com
Internet: http://www.umweltkontor.com


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